Abschluss von Versicherungen, der ideale Zeitpunkt beim Neubau?

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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famke_ausb

Okay danke. Dann müsste ich sehen, dass ich eine dreimonatige Versicherung abschließe - falls das möglich ist...

Im schlimmsten Fall wurden wir auf der Reservierungsgebühr für das Grundstück sitzen bleiben.
 
V

Voki1

Einige Bauträger verpflichten ihre Auftraggeber zum Abschluss der üblichen Bauversicherungen (Haftpflicht, Bauwesen, Feuerversicherung). Es gibt eine Reihe von Versicherungsgesellschaften, die eben dieses Paket so auch direkt anbieten. Insgesamt gar nicht ungewöhnlich, sondern nur ein weiterer Baustein in der Kalkulation. Wer am Ende die Überweisung tätigt ist doch eigentlich egal. Auch der Bauträger wird den Aufwand der Versicherungen in seiner Preisfindung berücksichtigen.

Ich würde abschließen, sobald der Werkvertrag unterzeichnet ist (oder eben der Kaufvertrag). Die Verträge sehen i.d.R. eine Einmalzahlung vor und laufen bis zur Fertigstellung.
 
B

Bieber0815

Ja, eine solche Haftpflicht macht mit Eigentumsübergang Sinn, ist aber keine Pflichtversicherung.
Keine Pflicht, aber ein Bauherr sollte keinesfalls darauf verzichten. Der mögliche Schaden eines Haftpflichtfalls kann existenzbedrohend sein! Daher sollte -- wenn man selbst der Bauherr ist -- unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Eine Bauleistungsversicherung versichert Schäden am unfertigen Haus beispielsweise durch Sturm. Auch diese Versicherung dürfte für die meisten Bauherren sehr zu empfehlen sein. (Diese Versicherung deckt aber keine Schäden durch Diebstahl ab. Auch Feuer, Blitz, Explosionen werden nicht von der Bauleistungsversicherung abgedeckt. Daher ...)

Die Feuerrohbauversicherung tut, was ihr Name suggeriert. Diese Versicherung dürfte neben anderen durch jede finanzierende Bank zur Pflicht erkoren werden. Für finanziell limitierte Bauherren ist sie eh empfehlenswert. Man kann direkt eine Wohngebäudeversicherung abschließen, die die Feuerrohbauversicherung enthält. (Umgekehrt können Kunden von echten Bauträgern häufig die vom Bauträger abgeschlossene Feuerrohbauversicherung bei Übernahme des Hauses übernehmen und als Wohngebäudeversicherung weiterführen.)

Wenn das Haus fertig ist, empfiehlt sich eine Wohngebäudeversicherung. Wer das Haus auf Kredit finanziert, dürfte diese Versicherung sowieso als Auflage haben. Heute nicht mehr so relevant, aber es erwähnt: Öltankbesitzer sollten eine Gewässerschadenhaftpflicht. Ob eine separate Elementarschadenversicherung nötig ist, hängt vom Umfang der Wohngebäudeversicherung ab und vom Risiko. Besitzer von Photovoltaik-Anlagen können diese über die Wohngebäudeversicherung mitversichern oder separat versichern.

Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist für eine selbst bewohntes Eigenheim nicht nötig. In aller Regel Decken normale Privathaftpflichtversicherungen alle relevanten Risiken ab. Im Zweifel muss man die Versicherungsbedingungen studieren. Vermieter und Mitglieder von Eigentümergemeinschaften müssen gesondert betrachtet werden.

Fazit:
Für unverzichtbar halte ich die Bauherrenhaftpflicht (soweit zutreffend) und die Privathaftpflichtversicherung. Alles weitere ist optional, jedoch für die meisten privaten Bauherren und Eigenheimbesitzer (also die 99 % der Bevölkerung, bei die finanziellen Mittel irgendwie begrenzt sind) i.d.R. mindestens anzuraten.

Gleichzeitig bleiben Risiken: Diebstahl, Insolvenz des GU/GÜ/Bauträgers, allgemeine Unwägbarkeiten am Bau ... Gegen das Insolvenzrisiko können Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft helfen (sollte zweckmäßigerweise vor der Unterschrift verhandelt werden). Gegen alle anderen Risiken helfen Zuversicht, Umsicht und eine gewisse finanzielle Reserve.


HTH
 
F

famke_ausb

Sehr ausführlich. Danke =)
Mir ging es in erster Linie darum, ob ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung benötige, da Ende Oktober der Notartermin zwecks Grundstückskauf ansteht. Baubeginn wird jedoch erst 3 Monate späte sein.
Hatte noch mal Kontakt mit meinem Ansprechpartner und der hat Licht ins Dunkle gebracht:

Wir haften für das Grundstück erst ab Eigentumswechsel, bzw. Lasten/Nutzenwechsel - sprich erst ab Eintragung in das Grundbuch.
Und dieser Zeitpunkt wird so gewählt werden, dass nahtlos der Bau beginnt. Ab diesem Zeitpunkt greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die es natürlich vorher abzuschließen gilt.

Ganz wichtig für sie meisten, die finanzieren (müssen) ist mit Sicherheit auch eine Risikolebensversicherung. Diese gibt es in zwei (bzw. drei Kategorien). Für uns unabdingbar.
 
P

Payday

zum Thema Risikolebensversicherung: unsere baldigen Nachbarn sind vor 4wochen eingezogen. der Ehemann wurde letzte Woche auf den weg in den Feierabend bei einen Verkehrsunfall tödlich verletzt. sie bleibt mit einen nagelneuen Haus nun allein sitzen, wo noch Nichtmal die auffahrt gemacht wurde...
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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