Grenzständige Bebauung geschlossene Bauweise - Fenster Nachbarbebauung

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S

Simeon_nrw

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit das im Anhang in Grün dargestellte Grundstück in NRW zu erwerben.
Das Grundstück liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan, die umgebende Bebauung besteht ausschließlich aus Blockrandbebauung.
Nördlich des Grundstücks befindet sich ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus, an der rot dargestellten Stelle der Giebelseite befindet sich je ein Fenster pro Etage. Bei dem Fenster handelt es sich jeweils um das Wohnzimmerfenster der Wohnungen, die Zimmer sind allerdings zusätzlich nach Westen belichtet.

Wie würde es sich in diesem Fall mit einer grenzständigen Bebauung verhalten, die zwangsläufig zur Schließung der Fenster des Nachbarhauses führen würde?
Ist diese ohne Zustimmung des Nachbarn zulässig? Würde ein Schadenersatz fällig? Oder muss der Eigentümer damit rechnen, dass früher oder später die Baulücke des Blocks und damit auch die Fenster geschlossen werden?

Über Einschätzungen oder Hinweise auf die rechtliche Situation wäre ich sehr dankbar!
Bildschirmfoto 2021-10-31 um 13.23.48.png
 
Y

ypg

Wie würde es sich in diesem Fall mit einer grenzständigen Bebauung verhalten,
Warum sollte eine Grenzbebauung zulässig sein?
die zwangsläufig zur Schließung der Fenster des Nachbarhauses führen würde?
:eek: So etwas kommt gar nicht in Frage!
Ist diese ohne Zustimmung des Nachbarn zulässig?
.
Wie kommst Du darauf, dass Du einfach Fenster mit Deinem Haus vernichten kannst?

dies ist keine Rechtsberatung, sondern gesunder Menschenverstand.
Google mal nach Grenzabstand! Und dann geh zu Deinem Bauamt. Die helfen Dir weiter.
Es gibt hier quasi keine Informationen, was hier naurechtlich erlaubt ist. Und anscheinend hast Du die Ahnung auch noch nicht ;)
 
M

Myrna_Loy

Eventuell bestehen Baulasten für das Grundstück? Oder vertragliche Vereinbarungen bezüglich der Fenster?
Anhand Deines Bildes und Deiner spärlichen Angaben kann man da nichts mit Wert zu sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Simeon_nrw

Warum sollte eine Grenzbebauung zulässig sein?

Wie kommst Du darauf, dass Du einfach Fenster mit Deinem Haus vernichten kannst?
Das habe ich ja zum Glück auch gar nicht behauptet ;).
Wie gesagt, die Bebaubarkeit richtet sich hier grdsl. nach § 34 Baugesetzbuch, der fehlende Grenzabstand ergibt sich meiner Meinung nach aus § 22 Abs. 3 Baunutzungsverordnung. Die Frage ist also eher, ob die Fenster in der Giebelseite des Nachbarhauses "eine Abweichung erfordern" (bzgl. des Grenzabstandes). Das aber wiederum scheint mir nicht besonders logisch, weil derjenige der in einer Blockrandbebauung seine Giebelwand mit Fenstern versieht ja die Nutzungsmöglichkeiten des Nachbarn massiv einschränken würde, wenn dies die Bebauung des Nachbargrundstücks faktisch verhindern würde.

Danke für den Hinweis mit den Baulasten! Das werde ich prüfen.
Außerdem hier noch ein größerer Ausschnitt.
grenzstaendige-bebauung-geschlossene-bauweise-fenster-nachbarbebauung-537450-1.png
 
11ant

11ant

Danke für den Hinweis mit den Baulasten! Das werde ich prüfen.
Außerdem hier noch ein größerer Ausschnitt.
Kann es sein, daß das Grundstück hier nicht von Dir grün eingefärbt wurde, sondern im offiziellen Plan ?, und daß Du es möglicherweise garnicht bebauen darfst, weil es dem Grundstück mit dem "roten" Haus gewissermaßen als Ausgleichsfläche für dessen Grundflächenzahl-Überschreitung dienen muß ?
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
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