D
_Diagas_
Hallo zusammen,
wie verhält es sich, wenn der Architektur einen Fehler bei der Planung (In diesem Fall bei der Entwässerungsplanung) macht? Der Fehler ist erst später aufgekommen und dadurch musste eine neue Baugenehmigung eingeholt werden und alles hat sich nach hinten verschoben. Deswegen konnte die Preisgarantie des Fertighausbauers nicht eingehalten werden.
Der Architekt wurde vom Vertriebler des Fertighausanbieters gestellt bzw. empfohlen. Es gibt aber einen eigenen Vertrag mit diesem Architekten.
Außerdem wurde bei Unterzeichnung des Bauvertrages ein falsches Bodengutachten vorgelegt. Dieses war nur für eine Bodenplatte geeignet, nicht aber für einen Keller, der gefordert war. Dadurch hat sich die Planung des Entwässerungsplanes zusätzlich in die Länge gezogen.
Ist die Preiserhöhung rechtens bzw. wer muss dafür haften oder muss der Bauherr hier in den sauren Apfel beißen?
Vielen Dank für Antworten!
wie verhält es sich, wenn der Architektur einen Fehler bei der Planung (In diesem Fall bei der Entwässerungsplanung) macht? Der Fehler ist erst später aufgekommen und dadurch musste eine neue Baugenehmigung eingeholt werden und alles hat sich nach hinten verschoben. Deswegen konnte die Preisgarantie des Fertighausbauers nicht eingehalten werden.
Der Architekt wurde vom Vertriebler des Fertighausanbieters gestellt bzw. empfohlen. Es gibt aber einen eigenen Vertrag mit diesem Architekten.
Außerdem wurde bei Unterzeichnung des Bauvertrages ein falsches Bodengutachten vorgelegt. Dieses war nur für eine Bodenplatte geeignet, nicht aber für einen Keller, der gefordert war. Dadurch hat sich die Planung des Entwässerungsplanes zusätzlich in die Länge gezogen.
Ist die Preiserhöhung rechtens bzw. wer muss dafür haften oder muss der Bauherr hier in den sauren Apfel beißen?
Vielen Dank für Antworten!