Ga/St kennzeichnet den (3m breiten) Bereich, innerhalb den die Stellplätze (Stellplatz, Carport oder Garage) hin müssen. Der eingezeichnete Bereich ist jedoch in seiner Länge viel zu groß. Die Länge der Hauswand beträgt 10 m, ein Stellplatz benötigt aber nur einen Platz von 5 m. D.h. der Stellplatz ist nur im Bereich der straßenseitigen Hälfte der Wand. Es lässt sich also in der gartenseitigen Hälfte dieser Wand im EG ein bodentiefes Fenster platzieren. Im OG und DG gibt es sowieso keine Probleme.
@ypg: Bei 1436 ist die Situation ähnlich wie bei Deinem Reihenhaus, aber nicht ganz so schlimm:
1) Reihenhäuser sind oft schmäler und länger geschnitten, sodass die fensterlose Front noch größer ist als bei 1436 (10 m).
2) Bei Deinem Reihenhaus zeigt die fensterlose Seite nach Süden, bei 1436 nach Südosten.
Tja, schwierige Entscheidung: Wird man es später bereuen, wenn man das günstigere Grundstück erworben hat, aber sich über den geringeren Lichteinfall ärgert? Oder kauft man das günstigere Grundstück, plant einfach 1-2 Fenster mehr und spart auf diese Weise viel Geld?