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Wilfried67
Hallo Forum!
Wir haben ein Grundstück gekauft. Der Verkäufer hat, quasi als Machbarkeitsbeweis, einen Entwurf zeichnen lassen und gar einen Bauvorbescheid erwirkt. Unser Architekt hat diesen Entwurf als Basis genommen, im Prinzip also nicht grundlegend geändert, sondern lediglich verfeinert und will den Bau in der Form umsetzen. Grundsätzlich ist es also noch der Entwurf/Plan eines anderen Architekten. Wir haben nun Angst, dass uns dieser Architekt wegen Urheberrechtsverletzung auf Schadenersatz verklagen könnte. Ist unsere Angst begründet?
Wir haben ein Grundstück gekauft. Der Verkäufer hat, quasi als Machbarkeitsbeweis, einen Entwurf zeichnen lassen und gar einen Bauvorbescheid erwirkt. Unser Architekt hat diesen Entwurf als Basis genommen, im Prinzip also nicht grundlegend geändert, sondern lediglich verfeinert und will den Bau in der Form umsetzen. Grundsätzlich ist es also noch der Entwurf/Plan eines anderen Architekten. Wir haben nun Angst, dass uns dieser Architekt wegen Urheberrechtsverletzung auf Schadenersatz verklagen könnte. Ist unsere Angst begründet?