Hebeanlage notwendig? Keller mit Einliegerwohnung.

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sebisanu

Hallo zusammen,

ich bin noch nicht überzeugt ob ich eine Hebeanlage benötige.
Es gibt mehrere Gründe warum ich mir nicht sicher bin:

- Aussage vom Bauleiter: "wenn im Keller eine Einliegerwohnung ist, dann ist es Pflicht". Ich finde es ein wenig zu pauschal aber er könnte recht haben (Wir bauen in Baden-Württemberg). Kennt ihr so ein Gesetz/Richtlinie/etc.?
- Die Toilette im UG liegt 1m höher als die Kanalhöhe im Kontrollschacht
- wir wohnen ganz oben am Berg und falls bei uns auf der Straße das Wasser schon steht, dann sind mehrere Dörfer schon unter Wasser. Das ist also ausgeschlossen.

Wie seht ihr das?
Was für Erfahrungen habt ihr?
Vielleicht noch jemand aus BW mit Einliegerwohnung im Keller?

Danke euch und bleibt Gesund!
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Der Sinn einer Hebeanlage ist, Schmutzwasser, das unter der Enteässerungsebene liegt, in den Kanal zu bringen. In Gebieten mit der Gefahr für Rückstau dient diese ebenfalls als Rückstausicherung. Bei 1m Höhenunterschied oben am Berg sehe ich keine Notwendigkeit. Auch nicht gesetzlich vorgegeben. Wenn wirklich gefordert, steht das in der Baugenehmigung.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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