11ant
Bitte, keine Dramen, meine Damen !
Haken wir das Thema doch ´mal ab, ob wir auch so einen Bauvertrag unterschrieben hätten. Und nehmen die Rahmenbedingungen als gegeben hin, die da lauten:
1) "Anderthalbgeschösser" mit 0 bis 120 cm Kniestock und 35 bis 55° geneigtem Satteldach;
2) Nicht umzuwerfen gewünschte Finanzierung für 135 Quadratmeter.
Quadratmeter kann man verschieden berechnen, deswegen möchte der Bauunternehmer im Vertrag stehen haben, was er damit meint. Die Methodiken von DIN und Wohnflächenverordnung unterscheiden sich - nicht nur in der Berechnung an sich, sondern auch in der Benennung und Anrechnung von Wohnflächen, Nutzflächen und Verkehrsflächen.
Der Unternehmer will in diesem Fall jeden gebauten Raum in gleicher Weise bezahlt haben, ob es nun ein Wohnzimmer oder Heizungsraum ist, und keinen Putzflächenabzug. Die Befürchtung, er wolle auch die Teilflächen zwischen 120 und 200 cm Höhe "voll" einrechnen, teile ich nicht.
Einen Kniestock im Bereich 100 bis 120 finde ich optimal: dann hat man das Thema Drempel komplett aus dem Kopf. Eines meiner Mantren lautet bekanntlich, ein Kniestock sei nur sinnvoll, wenn er einen Drempel vollständig substituiert - und das würde hier der Fall sein können. Kniestock 0 und dann Drempel mit Abseiten als Abstellraum ist m.E. nicht der Burner, weil Abseite und Energieeinsparverordnung kein Traumpaar sind. Die Alternative "größeres EG und 0 Kniestock" würde ich also nicht rundweg verwerfen, aber doch mit wenig warmer Liebe verfolgen.
Die Wanddicke erkläre ich mir wie folgt: 15 cm Blähton, 14 cm WDVS, 2 cm Putz bei der Außenwand, Innenwände 15 cm wohl auch Blähton, Innenwände 12 cm könnte ich mir als Trockenbau vorstellen.
Haken wir das Thema doch ´mal ab, ob wir auch so einen Bauvertrag unterschrieben hätten. Und nehmen die Rahmenbedingungen als gegeben hin, die da lauten:
1) "Anderthalbgeschösser" mit 0 bis 120 cm Kniestock und 35 bis 55° geneigtem Satteldach;
2) Nicht umzuwerfen gewünschte Finanzierung für 135 Quadratmeter.
Quadratmeter kann man verschieden berechnen, deswegen möchte der Bauunternehmer im Vertrag stehen haben, was er damit meint. Die Methodiken von DIN und Wohnflächenverordnung unterscheiden sich - nicht nur in der Berechnung an sich, sondern auch in der Benennung und Anrechnung von Wohnflächen, Nutzflächen und Verkehrsflächen.
Der Unternehmer will in diesem Fall jeden gebauten Raum in gleicher Weise bezahlt haben, ob es nun ein Wohnzimmer oder Heizungsraum ist, und keinen Putzflächenabzug. Die Befürchtung, er wolle auch die Teilflächen zwischen 120 und 200 cm Höhe "voll" einrechnen, teile ich nicht.
Einen Kniestock im Bereich 100 bis 120 finde ich optimal: dann hat man das Thema Drempel komplett aus dem Kopf. Eines meiner Mantren lautet bekanntlich, ein Kniestock sei nur sinnvoll, wenn er einen Drempel vollständig substituiert - und das würde hier der Fall sein können. Kniestock 0 und dann Drempel mit Abseiten als Abstellraum ist m.E. nicht der Burner, weil Abseite und Energieeinsparverordnung kein Traumpaar sind. Die Alternative "größeres EG und 0 Kniestock" würde ich also nicht rundweg verwerfen, aber doch mit wenig warmer Liebe verfolgen.
Die Wanddicke erkläre ich mir wie folgt: 15 cm Blähton, 14 cm WDVS, 2 cm Putz bei der Außenwand, Innenwände 15 cm wohl auch Blähton, Innenwände 12 cm könnte ich mir als Trockenbau vorstellen.
Auch nach DIN zähl(t)en die niedrigen Flächen abgewertet und ungenutzte Abseiten gar nicht.Und die ist ja leider beim 1,5 Geschossbau genau so groß, wie bei einer Stadtvilla oder übersehe ich hier was?