Hallo,
es klingt jedenfalls plausibel. Die Gründung der Garage muss in einem einheitlich tragfähigem Boden erfolgen. Im Bereich der Hauswand wurde der Boden bereits einmal ausgehoben und wieder verfüllt. Die Auffüllung wird sich unter der Last der Garage mehr setzen (das heißt der Boden wird mehr nachgeben) als auf der Seite, an welcher der Boden noch nicht ausgehoben wurde (gewachsener Boden). Durch die unterschiedlichen Setzungen der Garage an beiden Seiten kann es zu starken Setzungsschäden (Risse) kommen, welche sogar Standsicherheitsgefährdend sein können.
Die Lasten auf der Hausseite müssen also in den ungestörten Baugrund eingeleitet werden und der liegt eben auf Höhe der Kellersohle. Die Möglichkeit dies mit je 3 Betonstützen zu tun ist grundsätzlich plausibel. Rechnen muss dies ein Statiker.
Gruss