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AllThumbs
Hallo Zusammen,
in unserem Kaufvertrag (nach Makler- und Bauträgerverordnung) ist die erste Rate in Höhe 30% nach Beginn der Erdarbeiten erforderlich.
Frage dazu: Kann das ggf. auch schon vor Genehmigung des Bauantrags der Fall sein?
Hintergrund: Das (noch gut verzinste) Eigenkapital, welches mit der ersten Rate eingesetzt werden muss, hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und ich überlege wann ich das eigentlich benötige. Nicht, dass die erste Rechnung ins Haus flattert und ich komme nicht ans Geld.
Es handelt sich um ein großes Baufeld, welches von einem Bauträger erschlossen und bebaut wird. Mein Gefühl sagt mir, dass vor Baugenehmigung eigentlich nichts gemacht werden kann, was den ersten Abschlag rechtfertigen würde. Könnt ihr das bestätigen?
in unserem Kaufvertrag (nach Makler- und Bauträgerverordnung) ist die erste Rate in Höhe 30% nach Beginn der Erdarbeiten erforderlich.
Frage dazu: Kann das ggf. auch schon vor Genehmigung des Bauantrags der Fall sein?
Hintergrund: Das (noch gut verzinste) Eigenkapital, welches mit der ersten Rate eingesetzt werden muss, hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und ich überlege wann ich das eigentlich benötige. Nicht, dass die erste Rechnung ins Haus flattert und ich komme nicht ans Geld.
Es handelt sich um ein großes Baufeld, welches von einem Bauträger erschlossen und bebaut wird. Mein Gefühl sagt mir, dass vor Baugenehmigung eigentlich nichts gemacht werden kann, was den ersten Abschlag rechtfertigen würde. Könnt ihr das bestätigen?