Baumfällgenehmigung - Welche Straffe bei nichtbeachtung?

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K

Kabelmodem87

Hallo zusammen,

nachdem mir hier im Forum schon auf einige Fragen geantwortet und geholfen wurde, hätten ich noch was zu klären.

Unser potentielles Grundstück welches wir sehr gerne Kaufen würden ist als Bauland mit positivem Bauvorbescheid ausgeschrieben, auf dem Grundstück befinden sich 2 Laubbäume welche aufgrund der Satzung unserer Stadt nicht ohne Baumfällgenehmigung gefällt werden dürfen. Die Bäume stehen so ungünstig auf den 1000qm das wir das Haus mit angebauter Doppelgarage nur in den hinteren Teil des Grundstücks bauen könnten, sprich 20m Lange Einfahrt und Grundstück 2 geteilt, wenn wir es nah der Straße bauen wollen, was ja zweckmäßig ist um mehr vom Garten zu haben und auch Sichtschutz durch das eigene Haus müssen diese 2 Bäume zwingend weg.

Vor dem Kauf eine schriftliche Genehmigung zu bekommen ist nicht möglich da dies nur mit eingereichtem Bauantrag möglich ist, soweit sind wir ja erst wenn wir Grundstücksbesitzer sind.

Da ich gerne immer viel im Kopf zusammenspinne wäre Grundstückskauf + Maklerkosten + Notarkosten + Grunderwerbsteuer + Architekenkosten und dazu ein Verbot der Fällung und damit das von gewünschte Haus an gewünschte Stelle zu setzen nicht möglich, ein Horrorszenario.

Eine Ersatzpflanzung ist kein Problem für uns.. kennt jemand mögliche Strafen bei Fällung ohne Genehmigung im Zweifelsfall?

Hat jemand Erfahrung mit solchen Anträgen beim Neubau? Eine festgelegtes Baufenster von der Stadt gibt es nicht, können die wirklich verlangen das ich am Ende im hinteren Teil des Grundstücks bauen muss oder im vorderen Teil ein Haus in Schlauchform ohne Garage.

Vielleicht mach ich mir auch nur zu viele Gedanken, 100% Sicherheit werde ich sowieso nicht vorher bekommen
 
H

Hausbauer1

Der Normalfall ist, dass man in so einem Fall fällen darf unter Auflage der Ersatzpflanzungen. Je nach dem wie stattlich diese Bäume sind, kann es durchaus sein, dass Du einen kleinen Wald (z.B. 10 Bäume) als Ersatzpflanzung anlegen musst. Wobei diese Bäume möglicherweise auch schon einen ordentliche Stammumfang haben müssen und das kann dann durchaus ins Geld gehen.
 
K

Kabelmodem87

Der Normalfall ist, dass man in so einem Fall fällen darf unter Auflage der Ersatzpflanzungen. Je nach dem wie stattlich diese Bäume sind, kann es durchaus sein, dass Du einen kleinen Wald (z.B. 10 Bäume) als Ersatzpflanzung anlegen musst. Wobei diese Bäume möglicherweise auch schon einen ordentliche Stammumfang haben müssen und das kann dann durchaus ins Geld gehen.

Ok danke dir, sind 2 Laubbäume mit ca. 30cm Durchmesser.. also denkst du das Hauptproblem ist eher der finanzielle, als das es überhaupt nicht genehmigt wird? Ersteres ist nicht schön, aber damit könnten wir leben.
 
F

Fuchur

Wie wäre es mit einem Besuch beim Amt und nettem Plausch? Wenn es sich nicht gerade um eine Großstadt handelt, sind die meistens sehr bürgernah und geben dir eine Richtung vor. Natürlich unverbindlich, aber es sind doch die selben, bei denen du später deinen Fällantrag abgibst ;)
 
K

Kabelmodem87

Wie wäre es mit einem Besuch beim Amt und nettem Plausch? Wenn es sich nicht gerade um eine Großstadt handelt, sind die meistens sehr bürgernah und geben dir eine Richtung vor. Natürlich unverbindlich, aber es sind doch die selben, bei denen du später deinen Fällantrag abgibst ;)
100000 Einwohner, ich werd den Gang morgen mal gehen, zumindest hab ich dann ein Gefühl in welche Richtung es geht, auch wenn die Entscheidung am Ende ein Einzelfall ist.
 
H

hemali2003

Ich hab mir auch einen riesen Kopf gemacht, weil bei uns eine sehr große Weide weichen musste.
Auskunft bei der Stadt war, dass man Neubauvorhaben (schwemmen ja auch Geld in die Kassen) in der Regel keine Steine in den Weg legt, solange die Erläuterung schlüssig ist. Verbindlich könnten sie es mir vorab aber nicht sagen.

So war es dann auch - problemlose Genehmigung!
 
Zuletzt aktualisiert 17.06.2024
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