Angebot für Einfamilienhaus in Ordnung?

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S

Salibaer

Hallo zusammen,
Er bezieht sich bei seinem Angebot auf die HOAI, der Honorar Ordnung für Architekten und Ingenieure, auf dass er einen Nachlass von 40% gewährt. Das kann man machen, Gegenangebote können aber nie schaden.
 
B

Bauexperte

Er bezieht sich bei seinem Angebot auf die HOAI, der Honorar Ordnung für Architekten und Ingenieure, auf dass er einen Nachlass von 40% gewährt. Das kann man machen, Gegenangebote können aber nie schaden.
Ein "guter" Architekt hat es nicht nötig, einen Nachlass (was er btw. gar nicht darf) zu geben; schon einmal darüber nachgedacht?

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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