Mindestgrundstücksgröße, nur Bauland oder auch "Wiese"

4,70 Stern(e) 3 Votes
D

DG

Hallo,

ich würde noch mal mit der Gemeinde sprechen, insbesondere §31 Baugesetzbuch spielt Euch in die Karten, weil Euer Fall zwar den Festsetzungen widerspricht, aber dennoch nicht so stark abweicht, dass darunter Personen oder der Ort an sich leiden würde.

Mit Zustimmung der Nachbarn könnte das gehen, wäre zumindest für die Gemeinde ein Argument, das die Gemeinde auch nicht so ohne weiteres aus der Welt schaffen kann.

MfG
Dirk Grafe
 
Y

ypg

Ich komme selbst aus dem LK Harburg und kenne Vierhöfen vom Durchfahren
Ist denn da nicht schon Landschaftsschutzgebiet, die Wiese meine ich?
 
W

Wastl

Ihr wollt das vorhandene Grundstück Teilen und dann Baurecht haben, ohne die Vorgaben des B-Plans einzuhalten,...
Dazu braucht es eine Ausnahmegenehmigung die die Gemeinde nicht erteilen muss, aber kann.
Wenn die Gemeinde ablehnt kann man immer noch Widerspruch bei der Bauaufsichtsbehörde / LRA machen.
Aber: das liegt ganz an der Stimmung der Beteiligten. Wenn die bei euch 450qm als zusätzlichen Bauräume genehmigen, müssen die das bei ALLEN Grundstücken die ähnlich gelagert sind wie eures machen. Dadurch wird der Bebauungsplan massiv erweitert. Ob das Zuspruch finden wird???
 
N

Neubau_heute?

Hm, irgendwie kann ich mich nicht verständlich ausdrücken.. Sorry. ne, wir wollen INNERHALB des im B plan ausgewiesenen Stückes bauen, sorry das kommt auf der Zeichnung nicht rüber (da dachte ich noch die Baugrenze verliefe woanders). Dh. Außenwand Hausstände auf der Baugrenze (Bautiefe 50m), ABER das gesamte Grundstück ginge dahinter noch weiter, damit wir dann ( also mit vorne und hinterm Haus) auf die 1000qm kommen. Und das soll eben nicht gehen, weil die ca 400 qm HINTERM Haus nicht mehr im b plan sind (wozu auch , werden ja nicht mehr bebaut) sondern NUR Acker (Kein Landschaftsschutz o.ä.). Deswegen meine Frage nach der rechtlichen Grundlage, ob das zu bebauende Grundstück vollständig im Bebauungsplan liegen muss oder nur ein Teil (der dann bebaut wird) der natürlich so groß ist das wir mit der Geschossflächenzahl hinkommen..und der Rest eben außerhalb.
Danke trotzdem für die vielen Hinweise und Tipps!
 
emer

emer

Die 1000qm Grundstück müssen, so wie es im Bebauungsplan steht, auch innerhalb des B-Plans liegen. (Ob die Bebauung nun noch darin liegt oder nicht ist ja Nebenschauplatz). Die 1000qm bekommst du nicht rein, weil der Bebauungsplan Westlich endet. Damit ist und bleibt das vorerst die rechtliche Grundlage für deine Gemeinde die Vorhaben abzulehnen. Denn der Bebauungsplan ist so wie er aktuell ist ein rechtskräftig und damit der rechtliche Grund dein Vorhaben abzulehnen. Die bleibt entweder auf Knien zu betteln das seitens der Entscheider zu ändern oder die fehlenden qm zur Erfüllung vom Land des Betriebs abzuzwacken. Grundsätzlich ist zudem das Baufenster zu beachten.
 
Zuletzt aktualisiert 14.05.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3135 Themen mit insgesamt 42391 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben