Hm, irgendwie kann ich mich nicht verständlich ausdrücken.. Sorry. ne, wir wollen INNERHALB des im B plan ausgewiesenen Stückes bauen, sorry das kommt auf der Zeichnung nicht rüber (da dachte ich noch die Baugrenze verliefe woanders). Dh. Außenwand Hausstände auf der Baugrenze (Bautiefe 50m), ABER das gesamte Grundstück ginge dahinter noch weiter, damit wir dann ( also mit vorne und hinterm Haus) auf die 1000qm kommen. Und das soll eben nicht gehen, weil die ca 400 qm HINTERM Haus nicht mehr im b plan sind (wozu auch , werden ja nicht mehr bebaut) sondern NUR Acker (Kein Landschaftsschutz o.ä.). Deswegen meine Frage nach der rechtlichen Grundlage, ob das zu bebauende Grundstück vollständig im Bebauungsplan liegen muss oder nur ein Teil (der dann bebaut wird) der natürlich so groß ist das wir mit der Geschossflächenzahl hinkommen..und der Rest eben außerhalb.
Danke trotzdem für die vielen Hinweise und Tipps!