Hallo,
ich denke, das kommt darauf an, was da im Wortlaut steht! nicht jedes Geschoss ist ja ein Vollgeschoss (worauf Du Dich ja auch stützt), aber was, wenn wirklich nur ein "Geschoss" erlaubt ist? Ansonsten sind es natürlich auch Werte wir maximale Firsthöhe, Traufhöhe, Dachneigung usw. die eine bestimmte Bauweise erzwingen können! Welches Bundesland ist das?
Tatsächlich kann man aber mit einem Staffelgeschoss ein zweites Vollgeschoss umgehen, wenn die Fläche im Vergleich zum unterliegende Vollgeschoss entsprechend klein ist!
LG,
Traumhaus2013