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HSHTHS
Hallo liebe Häuslebauer,
wir planen evtl. dieses Jahr noch mit dem Bau eines Eigenheims zu beginnen.
Ich wollte Ursprünglich ein 145 qm Einfamilienhaus mit Pultdach und 25° Neigung bauen um möglichst viel Fläche für eine Photovoltaikanlage zu haben. Allerdings möchten wir im EG und OG eine Rohbauhöhe von 2.80 m haben und trotz Kniestock von 1,70 m komme ich auf eine Höhe von über 11 m. Auf Grund dessen haben wir uns entschlossen aus dem Pultdach ein einhüftiges Satteldach zu machen. Komme nun jedoch immer noch auf eine Firsthöhe von ca. 9.70 m. Es gibt im Umkreis von 300 m mindestens 3 Häuser (wobei eines davon nur 3 Grundstücke entfernt liegt), die nachweislich höher als 10 m sind. Nachdem unsere Hausbaufirma einen ersten Kontakt zur Stadtentwicklungsplanung herstellte, wurde uns nach Sichtung Ihrer Unterlagen mitgeteilt, dass die Haushöhe des 3 Grundstücke entfernten Gebäudes die 10 m unterschreitet. Vor Ort war der Hausbesitzer so freundlich nachzumessen und stellte eine Höhe von ca. 10.10 m fest.
Nun meine Frage: muss dann noch eine Bauvoranfrage bzgl. der Haushöhe gestellt werden bzw. hat die Stadt bzw. das Land das Recht mir zu sagen, dass ich nicht über eine Höhe von 9 m kommen darf?
Vielen Dank schon mal für eure Kommentare!
wir planen evtl. dieses Jahr noch mit dem Bau eines Eigenheims zu beginnen.
Ich wollte Ursprünglich ein 145 qm Einfamilienhaus mit Pultdach und 25° Neigung bauen um möglichst viel Fläche für eine Photovoltaikanlage zu haben. Allerdings möchten wir im EG und OG eine Rohbauhöhe von 2.80 m haben und trotz Kniestock von 1,70 m komme ich auf eine Höhe von über 11 m. Auf Grund dessen haben wir uns entschlossen aus dem Pultdach ein einhüftiges Satteldach zu machen. Komme nun jedoch immer noch auf eine Firsthöhe von ca. 9.70 m. Es gibt im Umkreis von 300 m mindestens 3 Häuser (wobei eines davon nur 3 Grundstücke entfernt liegt), die nachweislich höher als 10 m sind. Nachdem unsere Hausbaufirma einen ersten Kontakt zur Stadtentwicklungsplanung herstellte, wurde uns nach Sichtung Ihrer Unterlagen mitgeteilt, dass die Haushöhe des 3 Grundstücke entfernten Gebäudes die 10 m unterschreitet. Vor Ort war der Hausbesitzer so freundlich nachzumessen und stellte eine Höhe von ca. 10.10 m fest.
Nun meine Frage: muss dann noch eine Bauvoranfrage bzgl. der Haushöhe gestellt werden bzw. hat die Stadt bzw. das Land das Recht mir zu sagen, dass ich nicht über eine Höhe von 9 m kommen darf?
Vielen Dank schon mal für eure Kommentare!