K
Kimi190
Hallo zusammen,
durch den dieswöchigen Sturm "Frederike" wurde von meinem Partyraum das Dach beschädigt und teilweise gelöst. Das Dach wurde Anfang der 90er Jahre mit Bitumenwellplatten eingedeckt. Nun hat sich wie gesagt das Dach gelöst und Wasser ist in die Decke eingedrungen. Nun habe ich mit meinem Versicherer gesprochen. Für das Gebäude besteht eine gleitende Neuwertversicherung. Der Versicherer sagte mir, dass es anhand der Fotos sichtbar wäre, dass das Dach nicht gerade neu ist und man nur einen kleinen Teil des Schadens übernehmen würde und nicht die kompletten Kosten für die Neueindeckung und Behebung des Wasserschadens.
Meine Frage ist nun, handelt die Versicherung richtig und ist es rechtlich OK nur einen kleinen Teil zu bezahlen oder ist durch die gleitende Neuwertversicherung die Versicherung in der Pflicht den Schaden zu übernehmen? Die Gebäudeversicherung umfasst Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagelschäden.
Danke!
Antworten
durch den dieswöchigen Sturm "Frederike" wurde von meinem Partyraum das Dach beschädigt und teilweise gelöst. Das Dach wurde Anfang der 90er Jahre mit Bitumenwellplatten eingedeckt. Nun hat sich wie gesagt das Dach gelöst und Wasser ist in die Decke eingedrungen. Nun habe ich mit meinem Versicherer gesprochen. Für das Gebäude besteht eine gleitende Neuwertversicherung. Der Versicherer sagte mir, dass es anhand der Fotos sichtbar wäre, dass das Dach nicht gerade neu ist und man nur einen kleinen Teil des Schadens übernehmen würde und nicht die kompletten Kosten für die Neueindeckung und Behebung des Wasserschadens.
Meine Frage ist nun, handelt die Versicherung richtig und ist es rechtlich OK nur einen kleinen Teil zu bezahlen oder ist durch die gleitende Neuwertversicherung die Versicherung in der Pflicht den Schaden zu übernehmen? Die Gebäudeversicherung umfasst Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagelschäden.
Danke!
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