Grundstückskauf: bundeseinheitliche Gebührenordnung?

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hopser2000

Hallo,

meine Freundin und ich beabsichtigen in Brandenburg ein Grundstück zu kaufen (über einen Makler).
Jetzt haben wir vom Notar einen Entwurf des Kaufvertrags bekommen und haben dazu einige Fragen. Vielleicht kann diese jemand hier beantworten??

1. Der Notar hat seinen Sitz in Kiel. Laut dem Verkäufer ist das historisch gewachsen. Stimmt es, dass je nach Bundesland unterschiedliche Gebührenordnungen für Notare existieren? Ich konnte immer nur Angaben finden, dass es eine bundeseinheitliche Gebührenordnung gibt.

2. Da wir erstmal nicht von Berlin nach Kiel zur Beurkundung fahren wollen, hat uns der Notar angeboten, mittels einer schriftlichen Einverständniserklärung eine vollmachtslose Vertretung zu erklären, wodurch wir nicht am Beurundungstermin persönlich erscheinen müssten. Wird dadurch aber das Geschäft nicht ungültig, da beim Grundstückskauf die Urkunde immer vorgelesen werden muss?

3. Im Vertragsentwurf setzt sich der Kaufpreis aus dem Grundstückspreis und Baunebenkosten zusammen. Die Baunebenkosten sind aufgeschlüsselt in a. Allgemeine Vermessungsleistungen und b. Vorstreckung Abwasseranschluss.
Angeblich wurde das so gestaltet, damit der Grundstückspreis nicht erhöht werden musste und somit grunderwerbsteuer gespart würde. Aber wird/muss grunderwerbsteuer nicht auf den gesamten im Vertrag vereinbarten Kaufpreis gezahlt oder gibt es da Ausnahmen? Sollten wir die Baunebenkosten gesondert als Anlage abrechnen lassen?

Vielen Dank!
 
Zuletzt aktualisiert 23.05.2024
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