Hallo zusammen,
ich habe heute beim Bauamt nachgefragt:
Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn die Statik des Hauses verändert wird. Der Dachdecker steht hier als Fachmann zur Verfügung und gibt also den Weg vor. Er steht schlussendlich auch dafür gerade. Ist er sich unsicher, muss ein Architekt hinugeogen werden. Ansonsten ist es genehmigungsfrei! u beachten ist die Landesbauordnung des Landes NRW §6,§65 sowie § 23 und 24 des Nachbarrechtsgesetz , sowie deren Änderungen (Gesetz zur Änderung
des Nachbarrechtsgesetzes(NachbG NRW) -
Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude
Vom 24. Mai 2011).
Auf jeden Fall sollte man sich um alle Unannehmlichkeiten mit den Nachbarn sprechen und sich deren Genehmigung einholen, was aber nicht notwendig ist, sofern keine Überbauung vorhanden ist.
Ein spannendes Thema , wenn man um ersten Mal damit zu tun hat.