H Hansmeier 11 Februar 2018 Teilen #1 Hallo, wenn ein Bauvertrag nach VOB Leistungen beinhaltet, die nicht offiziell genehmigt sind, ist dann der komplette Vertrag ungültig? Gruß Hans
Hallo, wenn ein Bauvertrag nach VOB Leistungen beinhaltet, die nicht offiziell genehmigt sind, ist dann der komplette Vertrag ungültig? Gruß Hans
Y ypg 11 Februar 2018 Teilen #3 Hansmeier schrieb: Hallo, wenn ein Bauvertrag nach VOB Leistungen beinhaltet, die nicht offiziell genehmigt sind, ist dann der komplette Vertrag ungültig? Gruß Hans Zum Vergrößern anklicken.... Ich versteh die Frage nicht. Die meisten Bau-, also Werkverträge (auch nach VOB) werden vor dem Bauantrag und somit vor der Genehmigung unterschrieben.
Hansmeier schrieb: Hallo, wenn ein Bauvertrag nach VOB Leistungen beinhaltet, die nicht offiziell genehmigt sind, ist dann der komplette Vertrag ungültig? Gruß Hans Zum Vergrößern anklicken.... Ich versteh die Frage nicht. Die meisten Bau-, also Werkverträge (auch nach VOB) werden vor dem Bauantrag und somit vor der Genehmigung unterschrieben.
H Hansmeier 11 Februar 2018 Teilen #4 Aber es darf ja nicht etwas gemacht werden was nicht genehmigt ist. Auch wenn es im Vertrag steht?
A Alex85 11 Februar 2018 Teilen #5 Geh zum Anwalt. Aber mit ein paar mehr Worten, sonst wird das ähnlich fruchtlos.
B Bieber0815 12 Februar 2018 Teilen #6 Hat der Vertrag eine salvatorische Klausel? Ist es eine akademische Frage? Wenn ja, ab ins Juriforum. Wenn nein, was ist Dein Ziel? Was willst Du erreichen und warum? Und wie ist die Lage jetzt?
Hat der Vertrag eine salvatorische Klausel? Ist es eine akademische Frage? Wenn ja, ab ins Juriforum. Wenn nein, was ist Dein Ziel? Was willst Du erreichen und warum? Und wie ist die Lage jetzt?