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ypg
Zeig doch mal bzw GoogleMapsIn der Flurkarte/Liegenschaftsgrafik die für die Bauvoranfrage genutzt wurde und den Auszügen die mir vorliegen
Zeig doch mal bzw GoogleMapsIn der Flurkarte/Liegenschaftsgrafik die für die Bauvoranfrage genutzt wurde und den Auszügen die mir vorliegen
Ortsdruchfahrten werden hierbei wie oben schon von @Maria16 genannt straßenbaurechtlich nicht durch die Ortseingangsschilder festgelegt. Weshalb wir trotz "innerorts" untere diese Regel fallen.§ 24 Bauliche Anlagen an Straßen
(1) Außerhalb der Ortsdurchfahrten dürfen längs der Landes- oder Kreisstraßen
1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,
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nicht errichtet werden.
Da sieht man mal wieder schön, daß ein Bild mehr als tausend Worte sagt: ohne den Katasterausriß hätte ich mir ein durch die Kreisstraße erschlossenes Grundstück vorgestellt - kein rein dahinter gelegenes.Unser Grundstück liegt innerorts an einer Kreisstraße