Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich als Ingenieur bezeichnen kann, ohne Mitglied in einer Ingenieurkammer zu sein.
Meines Wissens ist der selbständige Architekt Zwangsmitglied seiner Kammer - als Angestellter oder Beamter nicht. Ein Ingenieur steht glaube ich auch in keiner Rolle; ohne Zusatz (grad. oder Dipl.) kann sich wohl auch ein Student so nennen.Dann hat er (vielleicht) studiert, ist aber kein offizieller "Architekt".
Jep. Nur dann darf er sich Architekt nennen. Ansonsten ist er Bauzeichner mit Architekturstudium ;)Meines Wissens ist der selbständige Architekt Zwangsmitglied seiner Kammer
In meinem Fall hat sich's ja sowieso geklärt, es lag an der bescheidenen Suchfunktion der Kammer-Webseite.Dann hat er (vielleicht) studiert, ist aber kein offizieller "Architekt". Kann trotzdem pfiffiger sein, als der richtige Architekt. Ist er bauantragsberechtigt?
Was hat denn der „Insch“ hier zu suchen? Wie er sich nennen darf, steht auf dem Diplomzeugnis/auf der Urkunde.Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich als Ingenieur bezeichnen kann, ohne Mitglied in einer Ingenieurkammer zu sein.