Zustand Fußweg bez. Vermietung Wohnraum

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Tomtom1984

Hallo liebes Forum!

Ich habe noch einmal eine Frage zu einem Projekt, bei dem ihr mir neulich schon so gut weiterhelfen konntet. Und zwar geht es um den denkmalgeschützten Pavillon bei uns im Garten, den ich gerne zu Wohnraum umnutzen lassen würde, dann innen ausbauen und vermieten will. (siehe thread https://www.hausbau-forum.de/threads/denkmalschgeschuetzten-pavillon-im-Außenbereich-ausbauen.29303/) Nun habe ich eine Frage bezüglich des Zugangsweges zu diesem Pavillon.

Und zwar liegt unser Grundstück am Berg, auch die Straße, die daran vorbeiführt hat eine Steigung, da sie auf den Berg führt. Von der Straße führt nun eine etwa 15m lange Rampe bzw. Zufahrt hoch zu dem Grundstück. Diese Rampe müsste man benutzen, um zur Eingangstüre des Pavillons zu gelangen. Nun ist die Rampe allerdings nicht mehr im besten Zustand, da sich die Pflastersteine teilweise gesenkt haben – es ist also etwas holperig. Wir selber nutzen die Rampe als Zugang jedoch regelmässig und es gibt keine Probleme (also dass man zum Beispiel umknicken würde o.ä.).

Nun frage ich mich, ob das Bauamt im Zuge des Vorhabens der Umwidmung dieses Pavillons zu Wohnraum auch den Zugang mit einbezieht bzw. diesbezüglich auf eine Renovierung bestehen wird? Was denkt ihr?

Eine Skizze des Weges habe ich angehängt..
zustand-fussweg-bez-vermietung-wohnraum-296031-1.JPG
 
Y

ypg

Ich denke nicht. Ist und wird ja kein öffentlicher Weg. Entweder es gefällt dem Mieter oder nicht. Allerdings ist oft mit Wohnraum ein Stellplatz notwendig.
 
E

Escroda

Sehe ich genauso.
Baurechtlich fällt mir nur noch der Brandschutz ein, der nach der Zustands- und Vorhabensbeschreibung hier aber unproblematisch erscheint. Personen müssen ja nicht mit der Drehleiter aus dem geplanten Dachgeschoss des Pavillons gerettet werden :).
Und mit der Verkehrssicherungspflicht beschäftigt sich mehr das Ordnungsamt als die Bauaufsicht, aber auch erst, wenn sich jemand beschwert.
 
Zuletzt aktualisiert 02.08.2025
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