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ᐅ Zugang von der Garage in den Hauswirtschaftsraum


Erstellt am: 21.09.20 13:18

SebastianH.21.09.20 13:18
Hallo ,

wir überlegen in unserer Planung noch einen Zugang von der Garage zum Haus vorzusehen. Genauer gesagt in den Hauswirtschaftsraum Raum.
Problem hierbei ist, dass die Garage 1m vom Nachbarn entfernt steht. Wenn ich mich richt entsinne muss sie jedoch 3m entfernt sein , wenn ein Zugang besteht!? Ich habe schon die Garagenverordnung LSA duch geschaut kann aber keinen entsprechenden Passus finden.
Kennt sich mit dem Thema jemand aus und kann mir genauere Auskunft geben.
Eine weiter Weg rutschen, sodass 3m entstünden ist nicht möglich.
K1300S21.09.20 13:48
Dass die Abstandsreglung an einen Zugang gekoppelt ist, wäre mir neu. (Es gibt ja hoffentlich auch einen "Zugang" fürs Auto. ) Wichtig ist nur, dass die Garage nicht als Wohnraum deklariert ist, aber das dürfte ja per definitionem nicht sein.
SebastianH.21.09.20 14:14
Ich meine gehört zu haben (gefährliches Halbwissen) , dass wenn der Zugang zur Garage besteht die 3m Abstand ins Spiel kommen. Ich habe nur keinen Hinweis gefunden bisher.
Tarnari21.09.20 14:26
Bei uns in NRW wurde die Garage als Grenzbebauung inklusive Nebeneingangstür ins Haus anstandslos genehmigt.
Tatsächlich haben wir sie nach reiflicher Überlegung allerdings wieder gestrichen, weil wir zu der Erkenntnis kamen, dass das einfach eine Tür zu viel ins Haus ist.
Ist aber sicher abhängig von den Bewohnern. Da wir mehr oder weniger ausschließlich mit dem auto nach Hause kommen, wäre die eigentliche Haustür wahrscheinlich zur nebeneingangstür degradiert worden und kaum genutzt.
Auch war es am Ende ein nice to have, da die Tür in der Garage nicht ganz günstig gewesen wäre. Zum einen muss sie einbruchssicher sein und bei uns zumindest ist an der Stelle eine Feuerschutztür vorgeschrieben.
All das hat uns die Tür streichen lassen und nun werden wir halt 3m vom Auto zur eigentlichen Haustür zurücklegen.
Baranej21.09.20 14:52
SebastianH. schrieb:

Ich meine gehört zu haben (gefährliches Halbwissen) , dass wenn der Zugang zur Garage besteht die 3m Abstand ins Spiel kommen. Ich habe nur keinen Hinweis gefunden bisher.

Auch Halbwissen...kommt glaube ich drauf an ob die Garage zu einem Aufenthaltsraum führt oder nicht. Wenn es in den Hauswirtschaftsraum führt, dann sollte es wohl kein Problem sein.
ypg21.09.20 21:26
SebastianH. schrieb:

Wenn ich mich richt entsinne muss sie jedoch 3m entfernt sein , wenn ein Zugang besteht!?
Nein, warum?
Allerdings sollte so ein Nebeneingang gut geplant werden. Ich kenne aus 7 Jahren Grundrissdiskussionen hier nur wenige Architektenhäuser, wo es gelungen ist. 98 von 100 ist es miserabel ausgeführt und nicht durchdacht (siehe Parallel-Grundrissdiskussion von heute/gestern)
garagenebeneingangstürhauswirtschaftsraumhaustür