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ᐅ Zu Wenig Stellplätze für Baugenehmigung


Erstellt am: 21.03.22 10:21

gutentag21.03.22 14:10
Zeig doch mal den Plan vom Grundstück. Ich kann mir gerade nicht vorstellen, das keine 2 Stellplätze vor das Haus passen.
i_b_n_a_n21.03.22 14:15
DeepRed schrieb:

Ich möchte außerdem ergänzen:
Zitat: "Es soll daher jeweils nur ein offener Stellplatz vor den Gebäuden entstehen"
"soll" heißt nicht "muss" in Gesetzen!
Sprich: Wenn Vorschriften in "soll" formuliert werden, sind sie immer angreifbar. Nur mal so erwähnt. Evtl. hilft es euch bei einer "Eskalation" mit dem Bauamt weiter.
das kann ich bestätigen. Damals (1996) wollte das Amt auch drei Stellplätze für mein Büro und ich hatte das zum Genehmigungszeitraum nie hinterfragt. Zuerst musste ich vom Nachbar ein Stellplatz gegen unverschämte Gebühr pachten da es keine andere Möglichkeit gab (Ausweichstellplätze mehr als 100m, Ablöse nicht möglich). Später dann habe ich mir mal die Gesetzestexte dazu durchgelesen in denen es auch "von .. bis" hiess. Allerdings konnte ich dann (als die Pachtmöglichkeit wegfiel) mit der neuen Sachbearbeiterin auch klärten das drei Fahrzeuge zwar hinpassen aber zeichnungsmässig mit der vorgeschriebenen Stellplatzgrösse nicht unterzubringen wären. Die sagte aber: einfach einzeichnen (nicht Maßstabsgerecht), das wäre dann schon O.K. Also habe ich das nie weiter verfolgt da ich ja die Genehmigung (zur Nutzungsänderung) bereits in der Tasche hatte und alle zufrieden waren.
NeScha1221.03.22 14:48
gutentag schrieb:

Für was soll es denn "kein Nachlass" geben? Du sollst also für den Stellplatz zahlen?

Hast die Stadt gefragt, wie das Problem gelöst werden kann? Oft kann man Stellplätze ablösen gegen Gebühr.
Ich habe mal die Frage in den Raum gestellt was für Lösungen es hier gibt. Aber es kann ja trotzdem nicht sein das wir die Kosten für eine mögliche ablöse übernehmen müssen...
NeScha1221.03.22 14:53
DeepRed schrieb:

Ich möchte außerdem ergänzen:
Zitat: "Es soll daher jeweils nur ein offener Stellplatz vor den Gebäuden entstehen"
"soll" heißt nicht "muss" in Gesetzen!
Sprich: Wenn Vorschriften in "soll" formuliert werden, sind sie immer angreifbar. Nur mal so erwähnt. Evtl. hilft es euch bei einer "Eskalation" mit dem Bauamt weiter.
Das ist ein Guter Tipp.
Ich werde mir das mal genauer anschauen. Bis dato bin ich davon ausgegangen, dass vor dem Haus nur ein Stellplatz erlaubt ist.
Ob es vom platz er passt. ist eine andere Frage bei eine Breite von ca 6m kann es evtl. knapp werden vor dem Haus.
NeScha1221.03.22 15:04
gutentag schrieb:

Zeig doch mal den Plan vom Grundstück. Ich kann mir gerade nicht vorstellen, das keine 2 Stellplätze vor das Haus passen.

Ich hab dir mal ein ausschnitt hier ein gestellt - unser Grundstück hab ich Geld mit ein X markiert.

Ausschnitt aus Bebauungsplan: rote Flächen, grüne Kreise, gelb-weiße Streifen, Wohnstraße.
WilderSueden21.03.22 15:14
6m Breite dürfte gerade so reichen damit du zwischen zwei geparkten Autos halbwegs vernünftig durch kommst (eins vorwärts, eins rückwärts geparkt und jeweils mit 2,50m gerechnet da man am Zaun nicht jeden Millimeter ausreizen will). Wenn ihr meistens eh nur einen Platz braucht, dann passt das meiner Meinung nach ganz OK.
grundstückstellplätzestellplatz