Zahlungsplan so insgesamt in Ordnung?

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Kekse

Als gebranntes Kind in Sachen Unternehmerinsolvenz vermute ich erst mal Liquiditätsprobleme, wenn der BU in Sachen Zahlungsplan so gar nicht mit sich reden lässt. Für Bauträger-Geschäfte gibt es einen Musterzahlungsplan (leicht zu googeln, weiß nicht, ob der für Bauträger verbindlich ist), daran kann man sich ganz gut orientieren. Unser GU hat vollkommen unproblematisch 30 k€ von der zweiten Rate in die Schlussrate geschoben.
So Dinge wie Kreditauszahlungsabtretung sind natürlich vollkommen indiskutabel.
 
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neutronbx

Stellt sich denn überhaupt die Möglichkeit einer Verhandlung des Vertrages und des Zahlungsplans? Insgesamt würde ich mich lieber versuchen auf Klauseln wie "Abtretung der Kreditauszahlung", "Abtretung der Anordnung der Auszahlung", "Abtretung" des Hausrechtes" usw. zu fokussieren. Der Zahlungsplan ist so ein Thema für sich, da selbst der Abschluss eines Gewerkes nie eindeutig ist. Ist der Fenstereinbau erst mit der finalen Einstellung des Öffnungsmechanismus vor der Übergabe abgeschlossen? Von "Beginn" ganz zu schweigen. Der beste Zahlungsplan nützt nichts, wenn die Baufirma nach belieben bei der Bank Geld aus deinem Kredit anfordern kann und das dann direkt auf deren Konto fließt.
Ja einen kleinen Spielraum gibt es noch. Klauseln wie "Abtretung der Kreditauszahlung", "Abtretung der Anordnung der Auszahlung", "Abtretung" des Hausrechtes" sind keine drin. Sind uns nicht sicher ob wir den Vertrag nicht lieber von einem Experten/Anwalt prüfen lassen sollten. Im Vertrag ist z.B. nichts von einem Sicherheitseinbehalt zu lesen...
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
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