Zählt eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung als Heizung?

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B

Bauexperte

Hallo,

In deinem Vertrag steht doch klipp und klar, was Du darfst und was nicht. Es geht da nur um heizen. Ein Verbot der Energiesparung hast Du nicht unterschrieben, genauso wenig können sie Dir verbieten die (bereits bei denen gekaufte!) Wärme über eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung "zu behalten".
Können "sie" das wirklich nicht (dieser Teil der "behaltenen Wärme" mindert die Energieanforderung an den Fernwärmelieferanten) oder gibt mit dieser eindeutigen Aussage vor Kauf:

"verpflichtet sich..an das Biomasseheizwerk anzuschließen und alle notwendige Heizenergie zur Wärme- und Warmwasserversorgung
des zu errichtenden Wohnhauses von dort abzunehmen. Eine andere Beheizung des Grundstücks außer mit offenem Kaminfeuer und / oder Kachelofen und / oder Solarenergie ist nicht zulässig
"

nicht der Verkäufer den Takt vor und der einzige Weg sich dieser Restriktion zu entziehen, besteht darin, auf das Grundstück zu verzichten?

Freundliche Grüße
 
P

perlenmann

"Eine andere Beheizung des Grundstücks außer mit offenem Kaminfeuer und / oder Kachelofen und / oder Solarenergie ist nicht zulässig"
Aber mMn ist das doch genau der Punkt. Es wird nicht geheizt, sondern Energie gespart. Dann müßte ja ebenso eine höhere Effizienz (zbDämmung) des Hauses verhindert werden. Kann mir nicht vorstellen das das nach Energieeinsparverordnung erlaubt ist, sowas zu verhindern (obwohl, wir leben ja in Bürokraten Deutschland)
 
H

Harry77

Gesperrt
Kann es vielleicht sein, dass dein Wärmelieferant die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zufälligerweise mit einer Luftwärmepumpe verwechselt? Vielleicht solltest Du ihm einmal in aller Ruhe den grundlegenden Unterschied zwischen Wärmepumpe und Wärmerückgewinnung erläutern!!! Und dass ein Wärmetauscher keine Energie erzeugt (sondern die vom Wärmelieferanten bereitgestellte Wärme eben nur zurückgewinnt), das liegt ja wohl ganz klar auf der Hand.
 
Zuletzt aktualisiert 19.10.2025
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