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ᐅ Wohnung geerbt, wann verkaufen?


Erstellt am: 04.01.19 11:31

Caspar202008.01.19 19:46
Nordlys schrieb:
Und: Wer AIRBNB so für 8-12 Monate vermietet, wird keinem auffallen.

In München muss Airbnb die vermieterdaten jetzt Freihaus an die Stadt liefern...
Nordlys schrieb:
Sie können in bestimmten Stadtbezirken Fewos untersagen, was dann Air...auch träfe.

Der TE kommt aus NRW; welche Uni Stadt genau wissen wir nicht; aber folgende Städte in nrw haben die Städte Bonn, Dortmund, Köln und Münster Satzungen zum Schutz und Erhalt von Wohnraum erlassen.

Als Tipp zum lesen noch „INFORMATIONEN ZUR NUTZUNG VON WOHNRAUM ZU ZWECKEN DER KURZZEIT- VERMIETUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN“ als Broschüre.
Jean-Marc08.01.19 21:16
Ich würde schauen, wen ich als Mieter bekommen kann und mich dann entscheiden, ob nun vermieten oder verkaufen. Kenne die Wohnung natürlich nicht, aber zumindest die Größe ist für einen langfristigen Verbleib des Mieters eher ungünstig. Dem Single oder Wochenendheimfahrer ist sie schon fast wieder zu groß (respektive teuer), dem jungen Paar mit Familienplanung im Hinterkopf zu klein. In Uni-Nähe ist zudem mit häufigeren Mieterwechseln zu rechnen.
Wenn man Glück hat, kriegt man eine alleinstehende Uni-Bedienstete 40+, eine Rentnerin oder einen gepflegten, aber eher unattraktiven Junggesellen. Die ziehen so schnell nicht wieder aus.
Steven09.01.19 18:53
Jean-Marc schrieb:
Ich würde schauen, wen ich als Mieter bekommen kann und mich dann entscheiden, ob nun vermieten oder verkaufen..

Hallo Jean-Marc

genau das mache ich jetzt.
Interessant, was hier für Ratschläge gegeben werden. hat mich jedenfalls zum Nachdenken angeregt.

Steven
Climbee09.01.19 19:21
Ich habe ein paar Jahre an ein Studentenpärchen vermietet - mit Bürgschaft der Eltern.

Meine unproblematischten Mieter und man muß keine Angst haben, daß man die nie wieder raus kriegt, weil die nach ein paar Jahren Studium eh ausziehen. Miete kommt vom Papi - alles bestens.
Spunk10.01.19 14:51
arnonyme schrieb:
Gehaltsnachweise
beim Vermieten bloß keine leitenden Angestellten, die haben von Natur aus einen Befehlston. Und das nötige Kleingeld um einen Prozeß (mit Rechtsschutz) durchzustehen
Niloa schrieb:
gut verdienender Anwalt
Das ist ja noch schlimmer, der braucht nicht mal die Rechtsschutz.
arnonyme11.01.19 09:13
Spunk schrieb:
beim Vermieten bloß keine leitenden Angestellten, die haben von Natur aus einen Befehlston. Und das nötige Kleingeld um einen Prozeß (mit Rechtsschutz) durchzustehen

Haben eine Rechtsschutz die Vermietung mit beinhaltet, von daher ist mir das egal 😉
Unser Mieter ist Führungskraft und war bisher immer sehr freundlich.
mieterrechtsschutzwohnraumvermietungvermieten