ᐅ Wohnung geerbt, wann verkaufen?
Erstellt am: 04.01.2019 11:31
HilfeHilfe 04.01.2019 13:32
Niloa schrieb:
Ich glaube, es ist gemeint, dass bei zeitnahem Verkauf die Erbschaftssteuer nach dem erzielten Verkaufspreis berechnet wird und nicht nach einem geschätzten Wert. (Wenn ich mich nicht irre)sagt wer ?
dann könnte er innerhalb der familie für 5 € verkaufen und dann die erbschaftssteuer ganz umgehen ?
gibt's nicht
Steven 04.01.2019 13:38
HilfeHilfe schrieb:
sagt wer ?
dann könnte er innerhalb der familie für 5 € verkaufen und dann die erbschaftssteuer ganz umgehen ?
gibt's nichtHallo HilfeHilfeso ungefähr ist das doch gemeint.
Das Finanzamt bewertet die Wohnung nach einem Richtwert.
Wenn ich dann durch eine kleine Schönheitsmaßname den Verkaufswert etwas "aufpeppe", habe ich einen gewissen Nutzen vom späteren Verkauf.
Steven
HilfeHilfe 04.01.2019 13:49
Steven schrieb:
Hallo HilfeHilfe
so ungefähr ist das doch gemeint.
Das Finanzamt bewertet die Wohnung nach einem Richtwert.
Wenn ich dann durch eine kleine Schönheitsmaßname den Verkaufswert etwas "aufpeppe", habe ich einen gewissen Nutzen vom späteren Verkauf.
Stevenja und ? verstehe es nicht. Das Finanzamt wickelt einmal die erbschaftssteuer ab. beim Verkauf hält sie die Hand nochmal auf beim Käufer der die grunderwerbsteuer zu zahlen hat. Eben zum höheren Preis.
Eine Etwaige Renovierung kann man nicht mit der Erbschaftssteuer verrechnen. Die Kosten kann man höchstens über die Steuererklärung geltend machen. und da nur über die arbeit und haushaltsnahen dienstleistung
Steven 04.01.2019 13:53
HilfeHilfe schrieb:
ja und ? verstehe es nicht. Hallo HilfeHilfe
die Wohnung ist etwas, sagen wir altbacken.
Wenn ich nach der Erbschaftssteuer eine Renovierung vornehme (ich kann so was selbst) neuer Anstrich, Parkett abschleifen, evtl neues Bad, kann der erzielte Verkaufspreis weit über dem geschätzten Wert der Wohnung liegen.
Steven
HilfeHilfe 04.01.2019 14:58
Steven schrieb:
Hallo HilfeHilfe
die Wohnung ist etwas, sagen wir altbacken.
Wenn ich nach der Erbschaftssteuer eine Renovierung vornehme (ich kann so was selbst) neuer Anstrich, Parkett abschleifen, evtl neues Bad, kann der erzielte Verkaufspreis weit über dem geschätzten Wert der Wohnung liegen.
StevenJa und weiter ??? Evtl musst du beim Verkauf Spekulationssteuer on top abdrücken . Deine Arbeitszeit ist Freizeit Steven 04.01.2019 16:16
HilfeHilfe schrieb:
musst du beim Verkauf Spekulationssteuer on top abdrücken . Deine Arbeitszeit ist FreizeitHallo HilfeHilfe
für die Spekulationssteuer gilt die 10jahres Frist.
Die Wohnung wurde von der Bekannten 1976 gekauft. Also ist die Spekulationsfrist um.
Und Arbeitszeit und Freizeit: Das trenne ich nicht so. Alles was ich für mich mache, ist so was ähnliches wie Hobby.
Steven
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