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ᐅ Wohnung geerbt, wann verkaufen?


Erstellt am: 04.01.19 11:31

arnonyme08.01.19 12:33
Naja mit Schufa Auskunft, Mietschuldenfreiheits und Gehaltsnachweise sollte das doch zu machen sein.
Aber neben einer Uni würde ich nicht verkaufen. Wir hatten in unserer Wohnung ca. 140qm, ebenfalls in Uni Nähe, auch etliche Anfragen von Studenten. Da hätte man mit einer WG schon nochmal 20-30 % mehr an Miete rausschlagen können. War uns dann allerdings doch zu riskant, bzw. hätten eventuell Probleme mit den restlichen Eigentümern bekommen, da nur Familien dort wohnen.

Jetzt wohnt eine junge Familie wie wir drin, mit denen wir per du sind und mit denen man über alles reden kann.
Steven08.01.19 13:37
Hallo

naja, meine Freifrau war gut. Schon bei der Unterzeichnung des Zeitmietvertrages wusste Sie, dass er, wegen eines Formfehlers, nicht gültig war. Das haute sie mir danach genüsslich um die Ohren. Dies war dann der Auftackt einer sehr interessanten und teuren zeit.

Steven
Nordlys08.01.19 14:16
Steven, Neben Uni. AirbnB. Das ist Methode eins. Man möbliert das Ding und vermietet es warm über diese Plattform an die Nomaden der Neuzeit. Wissenschaftler, Doktoranden etc. aus aller Welt, die nur 8-12 Monate was brauchen. Gute Zahler, und da das wie Ferienwohnung läuft, fallen die nicht unter unser Mietrecht. No pay, no show, you go.
Oder klassisch an Studies. Zweier WG tauglich ist sie wohl. Auch gute Rendite, Mietvertrag mit Bürgschaft der Eltern. Karsten
Niloa08.01.19 14:27
Nordlys schrieb:
AirbnB.
Das ist aber nicht in jeder Stadt erlaubt.
arnonyme schrieb:
Naja mit Schufa Auskunft, Mietschuldenfreiheits und Gehaltsnachweise sollte das doch zu machen sein.
Reicht leider alles nicht. Bei meiner Oma z. B. wohnte ein gut verdienender Anwalt drin, der wohl keine Lust mehr hatte, Miete zu zahlen. Als Dank hat er dann noch die Wohnung zerstört, als er nach Jahren endlich draußen war.
Caspar202008.01.19 15:48
Nordlys schrieb:
AirbnB. Das ist Methode eins

Und je nach Stadt inzwischen nicht mehr erlaubt...
Der zug fährt langsam immer mehr ab, Insbesondere in Städten mit großen wohnungsmangel (meist sind die auch uni städte)
Nordlys08.01.19 18:42
Muss er prüfen. AirbnB können sie gar nicht verbieten. Sie können in bestimmten Stadtbezirken Fewos untersagen, was dann Air...auch träfe.
Aber rechtlich geklärt ist: Wer eine Ferienwohnung betreibt in einem Gebiet, in dem das noch nicht verboten ist, darf von einem Verbot nicht betroffen sein. Bestandsschutz. Nur neue FEWOS darf es dort dann nicht mehr geben. Anders ist es im Neubau, wo lt. B Plan von Beginn an wechselnde Vermietung untersagt sein kann, was dann für alle gilt.
Und: Wer AIRBNB so für 8-12 Monate vermietet, wird keinem auffallen. Wenn da aber alle 7 Tage oder immer übers Wochenende-Berlin!- frische Gäste zum Saufen kommen, dann geht das schief. Der wachsame Nachbar wird petzen. Karsten
ferienwohnungmiete