Wohnen im Gartenhaus und Fragen dazu

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S

Susanne1

Hallo Guten Tag:
Ich grüße alle hier im Forum, ich bin neu hier.
Hoffentlich ist das das richtige Forum für diese Fragen.
Ich habe vielleicht sehr unkluge Fragen, die ich aber leider gar nicht verstehe.

Wie ist das mit einem Gartenhaus? Würde man ein Gartenhaus kaufen, dann ist das ein Besitz wie jeder anderer auch?
Kann man in einem Gartenhaus, das man gekauft hat, zeitlich unbegrenzt wohnen?
Wie ist das mit Prachtland? Würde das Gartenhaus auf einem Prachtland liegen, gäbe es dann evtl. irgendwelche Probleme mit dem Kaufen, Besitzen und Wohnen in dem Gartenhaus?

Hoffentlich sind diese Fragen in den Augen der Experten nicht sehr unklug.
Ich begreife das Ganze einfach nicht.
Danke.
Susanne
 
N

nordanney

Wie ist das mit einem Gartenhaus?
Genaue Frage bitte...
Würde man ein Gartenhaus kaufen, dann ist das ein Besitz wie jeder anderer auch?
Klar!
Kann man in einem Gartenhaus, das man gekauft hat, zeitlich unbegrenzt wohnen?
Nein!
Wie ist das mit Prachtland? Würde das Gartenhaus auf einem Prachtland liegen, gäbe es dann evtl. irgendwelche Probleme mit dem Kaufen, Besitzen und Wohnen in dem Gartenhaus?
Kaufen darfst Du so viele Gartenhäuser, wie Du willst. Besitzer wärst Du dann auch - kannst Dir ja auch ein Auto kaufen und besitzen.
Was sagt denn der Verpächter? Wo bekommst Du Strom her? Wo gehst Du kacken? Trocken spülen oder gibt es Wasser? Ach ja, Telefon nur per Handy? Usw.

Sag doch mal, was Du genau vor hast!
 
11ant

11ant

Mit dem Prachtland meinst Du vermutlich Pachtland

Auch auf ein gepachtetes Grundstück könntest Du theoretisch ein gekauftes Gartenhaus stellen, bei Ende des Pachtvertrages müßtest Du es demontieren oder dem Grundstückseigentümer verkaufen.

Eine ganzjährige Wohnnutzung ist in der Regel nicht erlaubt, wenn das Grundstück z.B. eine Parzelle einer Kleingartenanlage ist, im Außenbereich liegt oder dergleichen. Du bräuchtest also ein Grundstück, auf dem auch ein gewöhnliches Ganzjahreswohnhaus gebaut werden dürfte. Wenn Dein Gartenhaus die Auflagen des Bebauungsplanes einhält, kann dort meist auch ein Gartenhaus gebaut werden. Maximale Trauf- und Firsthöhen wird es ja typischerweise unterschreiten, und Fassadenmaterialien sind oft nicht vorgeschrieben. Allerdings hält das typische Gartenhaus nicht die Energieeinsparverordnung ein, und auch für nachzuweisende Stellplätze je Wohneinheit kriegt es keinen "Rabatt". Auch wird es eine "Bauverpflichtung", die manchmal in einem Grundstückskaufvertrag festgelegt ist, nicht erfüllen.

Sag doch mal, was Du genau vor hast!
Da schließe ich mich an.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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