Wird ein Bebauungsplan benötigt für das einholen von Angeboten?

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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tamy.dvs

tamy.dvs

Nee, so lange wir bei Strichen als "Wänden" sind, erst´mal nur für die Summe der Maße im Hinterkopf behalten. Also 4 + 3 + 4 m sind dann nicht 11 m, sondern 12,20 m.
Ahja alles klar, ist auf jeden Fall ein guter Hinweis, ich glaube, daran hätte keiner von uns weiter gedacht. Er guckt dass ers in einem anderen Format macht, meinte er gerade.

Ach ja zu den Ideen die Garage vorne zu bauen, könnte es ein Problem geben. Gegenüber von der Straße ist direkt ein Wald und es muss eine Baumfallgrenze deswegen beachtet werden. Die soll wohl bei ca. 16 m liegen. Man kann sich da wohl an der Garage vom Nachbarn drüber orientieren. Ich füge nochmal das Bild an wo man die sieht.
wird-ein-bebauungsplan-benoetigt-fuer-das-einholen-von-angeboten-249240-1.JPG
 
C

cschiko

Ok bei 12m wird das dann schon schwieriger, da ja 3m zum anderen Grundstück wegfallen dürften. Blieben also 9m und wenn man dann gerne vorne noch eine Garage hätte wird das schwieriger. Aber gut die Doppelgarage vorne schräg entlang der Grenze hin und das Haus entweder dahinter oder den Eingang z.B. links neben die Doppelgarage...Oder halt die Garage unten drunter und obendrauf noch ein Stockwerk. Wo ich dann aber zunächst mir nicht sicher wäre ist wie man den Zugang neben der Garage so wirklich anlegen könnte.

Also möglich ist da sicher etwas, aber da wäre man wahrscheinlich beim Architekten dann besser aufgehoben.
 
kaho674

kaho674

Naja, nich so schlimm. Immerhin habt Ihr ja dafür auch die schönen Bäume.
Die Grenzen wären natürlich erst mal wichtig für die Planung: hinten, vorne, seitlich - überall. :)
 
E

Escroda

Nach Acker sieht das aber nicht aus.
Das ganze wurde letztes Jahr im März auch schon im Lokalanzeiger bei den Beschlüssen von der Stadt veröffentlicht
Was wurde denn beschlossen? Die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines B-Planes oder die Erweiterung des Innenbereichs, oder...?
Da bin ich wohl aber leider etwas zu Ungeduldig ran gegangen, schade
Ich glaube nicht, dass die Gemeinde hier noch einen Bebauungsplan aufstellen will. Ich denke, dass Grundstück ist ab sofort nach §34 Baugesetzbuch bebaubar. Oder hat irgendjemand gesagt, was noch geschehen muss, damit es zu Bauland wird?
die Maße vom Vermessungsamt
... finde ich leider nicht in deinen Zeichnungen
Aber das ist ja so schmal vorne, wir befürchten dass das nicht passt vom Platz her
Ich will ja keine Zwietracht unter den Geschwistern säen, sieht aber so aus, als hätte allein dein Bruder die neue Grenzziehung mit dem Vermessungsamt besprochen. Angesichts der geplanten Bebauung hätte der Grenzverlauf schon etwas gerechter ausfallen können. Aber gut, einem geerbten Gaul... . Das Grundstück ist groß genug um viele Wünsche zu erfüllen. Wenn aber noch Verhandlungsmöglichkeiten mit dem Bruder bestehen, würde ich die Doppelgarage auf die süd-westliche Grenze setzen, das Wohnhaus parallel mit einem Meter Abstand zur nord-östlichen Grenze und so weit wie möglich nach Westen platzieren (s. @kaho674 #26). Dazu müsste dein Bruder einen Teil deiner abstandsfläche auf sein Grundstück übernehmen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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