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Erstellt am: 24.08.2019 10:06

philipp1990 30.08.2019 11:29
Scout schrieb:

Ich denke mal das ist eine Falschauskunft. Maßgeblich dürfte sein

Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Landkreis Nordsachsen

"Abwasser- und Gebührensatzung" vom 19.4.2012, Seite 11

§ 25 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserentsorgung (1) Die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung wird nach der Niederschlagswassermenge bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt und in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird. Grundstücke, die gemäß § 2 SächsStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, sind von der Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung ausgenommen.

Maßstab für die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung ist die versiegelte Grundstücksfläche und deren Art der Versiegelung. Die versiegelten Grundstücksflächen eines Grundstücks (§ 26 Abs. 1) werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten festgesetzt wird (§ 26 Abs. 2). ...

§ 26
...Wird im Einzelfall nachweislich in zulässiger Weise von der der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Fläche (Absätze 1 und 2) nicht das gesamte Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet, so ist auf schriftlichen Antrag des Grundstückseigentümers, des Erbbauberechtigten oder des sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigten im Einzelfall die Abwassergebühr angemessen zu kürzen. Dabei sind die versiegelten Grundstücksflächen, die insgesamt oder teilweise, andauernd oder zeitweise nicht in die öffentliche Abwasseranlage entwässert werden, zu berücksichtigen. § 24 Abs. 4 gilt entsprechend.


Das Grundstück befindet sich wohl in deren Geltungsbereich, oder?

Oh ja das liegt da, mit denen hatte ich gesprochen....

Wie berechne ich dann diese Gebühr?

Basti2709 30.08.2019 11:32
philipp1990 schrieb:

Mir wurde soeben gesagt, dass Abwasser nichts kostet, dass einleiten, weil die Abwasser Uhr mit der Wasseruhr läuft. Somit wird das Einleiten nichts kosten weil wir kein "frischwasser" ziehen.

Warum zieht ihr kein Frischwasser? Das Abwasser wird natürlich anhand der Zähleruhr des normalen Trinkwassers abgerechnet...sprich 100m³ Wasser verbraucht = 100m³ Abwasser...Ausnahmen gibt es nur bei Installation eines extra Gartenzählers...

Eingeleitetes Regenwasser wird bei uns über die Dachfläche berechnet...da wird dann noch irgendein Regen Jahresdurchschnitt errechnet der mit der Dachfläche multipliziert wird...genau kann ich es aber nicht sagen, da wir auch nicht einleiten, sondern versickern lassen.

kaho674 30.08.2019 11:38
philipp1990 schrieb:

Oh ja das liegt da, mit denen hatte ich gesprochen....

Wie berechne ich dann diese Gebühr?
Bei uns geht das auch nach versiegelter Fläche x Gebühr (die ich jetzt nicht kenne). Fragen hilft. Das doofe daran ist ja vor allem, dass man praktisch für's Wetter zahlt, worauf Du vermutlich keinen Einfluss hast.

philipp1990 30.08.2019 11:40
kaho674 schrieb:

Bei uns geht das auch nach versiegelter Fläche x Gebühr (die ich jetzt nicht kenne). Fragen hilft. Das doofe daran ist ja vor allem, dass man praktisch für's Wetter zahlt, worauf Du vermutlich keinen Einfluss hast.

Okay verstehe, wäre eine Möglichkeit eine Zisterne zu errichten eine Gegenmaßnahme?

readytorumble 30.08.2019 11:46
In einer Zisterne versickert ja kein Wasser, da kannst du es nur "speichern" und dann selber nutzen.
Du bräuchtest eine Versickerung oder eben eine Zisterne und im Überlauf eine Versickerung. Manchmal darf man auch oberflächlich Versickern lassen.

Bei uns benötigt man dazu eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde. Diese Erlaubnis bekommt man nur, wenn man genau berechnet mit wie viel Regenwasser zu rechnen ist und wie Leistungsfähig die Versickerung (o.ä.) ist.
Du solltest dich zu dem Thema also bei Experten informieren, denn sonst bekommt man auch viel Stuss erzählt. Ein regionaler Geologe sollte dir helfen können.

philipp1990 30.08.2019 12:19
readytorumble schrieb:

In einer Zisterne versickert ja kein Wasser, da kannst du es nur "speichern" und dann selber nutzen.
Du bräuchtest eine Versickerung oder eben eine Zisterne und im Überlauf eine Versickerung. Manchmal darf man auch oberflächlich Versickern lassen.

Bei uns benötigt man dazu eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde. Diese Erlaubnis bekommt man nur, wenn man genau berechnet mit wie viel Regenwasser zu rechnen ist und wie Leistungsfähig die Versickerung (o.ä.) ist.
Du solltest dich zu dem Thema also bei Experten informieren, denn sonst bekommt man auch viel Stuss erzählt. Ein regionaler Geologe sollte dir helfen können.

Danke für die Info... Das ist alles wirklich ein Krampf... Viel Geduld ist gefragt, ich arbeite gerade die Liste ab mit Nebenkosten und hole die Infos ein.

Was noch offen ist noch, gibt es eine Übersicht, wo man die ganzen Infos noch bekommt?





















































Baugenehmigung....................................634 €
Installateur Wasserzähler/Bauwasser......257 €
Bereitstellungszinsen KfW124...................8 €
Verband privater Bauherren......................90 €
Hauseinmessung.....................................584 €
Bereitstellungszinsen KfW124...............124 €
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Sachverständiger Baukontrolle...............370 €
Bauwasser, Abschlagszahlung................390 €
Miete Bandtrockner, 2 Wochen...................230 €
Regenwasser- und Abwasserschacht... .3000 €
Tiefbauer, Anschlüsse.............................510 €
Nachtragsgenehmigung, Garage...............90 €
Regenwasserablauf und Hof-Schotter ..3300 €
Garage, HT-Rohre Regenwasser...............65 €
Hof Schottern, Hausumrandung......... ab 3000 € (ohne Ober-Material)
Terrasse belegen...................................ab 2000 € (ohne Ober-Material)
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