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ᐅ Wie wird die Terrassenfläche berechnet?


Erstellt am: 24.04.24 11:27

nordanney24.04.24 13:44
hanghaus2023 schrieb:

Man verstehe darunter einen ebenerdigen Platz, der "ausschließlich einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet, mit einem festen Bodenbelag versehen und zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet" sei.
Das "Problem" dabei, ist die Definition des festen Bodenbelags. Alle anderen Kriterien sind nämlich erfüllt. Nur mal Schotter auf den Mutterboden schütten geht natürlich nicht. Zumindest ist sie hier nicht wirklich schön angelegt.
Engadiner24.04.24 13:49
Blöde Frage: wenn das jetzt bemängele, kriegen wir das Haus nicht ... Wie geht man am besten vor, wenn die qm deutlich nicht stimmen?
ypg24.04.24 13:54
Engadiner schrieb:

Das ist im Grundriss mit 20qm angesetzt.
Wann ist denn eine Terrasse eine Terrasse?
Engadiner schrieb:

Wie geht man am besten vor, wenn die qm deutlich nicht stimmen?
Das ist beim Hauskauf völlig Schnuppe. Es zählt das "wie gesehen". Man kauft ein Grundstück mit xyqm mit einem Wohnhaus ca. 150qm groß (als Beispiel) und Nebenanlagen.

Interessant sind Flächen nur, wenn es um Mietobjekte geht oder um die erreichte Grundflächenzahl.
Fuchsbau3524.04.24 13:59
Du musst es ja nicht konkret bemängeln, aber sicher gibt es noch andere Argumente, den Preis ein wenig zu drücken, wenn das der Punkt ist, um den es dir geht.
Musketier24.04.24 14:23
Aus meiner Sicht fehlt da ja offensichtlich noch der Belag, wenn man sich den Höhenunterschied zum Luftschacht ansieht.
Insofern dürfte das so nicht wirklich als Terrasse zählen.
Auf der anderen Seite, könnte er noch schnell 30x30cm kostenlose Waschbetonplatten von ebay-Kleinanzeigen aus dem Nachbarort draufknallen und schon wäre es rein rechtlich eine Terrasse. Neu machen würdest du vermutlich in beiden Fällen. Ohne Platten aber deutlich einfacher.

Der Platz für die Terrasse ist da, vermutlich auch schon in der Baugenehmigung angegeben und vielleicht auch der Untergrund vorbereitet.
Aus Käufersicht stellt das eher die Möglichkeit dar, den Preis zu reduzieren.
Auf der anderen Seite ist das Fehlen des Terrassenbelags ja auch offensichtlich und damit aus Verkäufersicht schon in der Preisfindung enthalten.
Engadiner24.04.24 14:39
ypg schrieb:

Das ist beim Hauskauf völlig Schnuppe. Es zählt das "wie gesehen". Man kauft ein Grundstück mit xyqm mit einem Wohnhaus ca. 150qm groß (als Beispiel) und Nebenanlagen.

Interessant sind Flächen nur, wenn es um Mietobjekte geht oder um die erreichte Grundflächenzahl.

Nee, das stimmt nicht ganz - nämlich wenn im Exposé 170qm steht und dieses im Kaufvertrag aufgenommen wird.
terrasse