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ᐅ Wie wird die Terrassenfläche berechnet?


Erstellt am: 24.04.2024 11:27

Schorsch_baut 24.04.2024 14:52
Engadiner schrieb:

Nee, das stimmt nicht ganz - nämlich wenn im Exposé 170qm steht und dieses im Kaufvertrag aufgenommen wird.
Und wieso ist das ein Problem? Ich sehe es wie Musketier - es erspart Dir vermutlich, hässliche oder schlecht verlegte Platten zu entsorgen, und wenn der Untergrund stimmt, kannst Du leicht einen neuen Belag aufbringen, der Dir gefällt. Da würde ich als Kaufinteressent nicht das große Preisdrückfass aufmachen.

Engadiner 24.04.2024 14:57
Schorsch_baut schrieb:

Und wieso ist das ein Problem? Ich sehe es wie Musketier - es erspart Dir vermutlich, hässliche oder schlecht verlegte Platten zu entsorgen, und wenn der Untergrund stimmt, kannst Du leicht einen neuen Belag aufbringen, der Dir gefällt. Da würde ich als Kaufinteressent nicht das große Preisdrückfass aufmachen.

Es geht doch darum, dass man die qm als Wohnfläche im Exposé hat und auch noch beim Balkon die tatsächliche Größe. Das heißt man kommt auf rund 25qm weniger als angegeben. Das ist schon dreist und daher die Überlegung, was man macht...

Tolentino 24.04.2024 14:57
Ich dachte erst, es geht um Miete, da hätte ich das noch halbwegs verstanden. Aber wenn es um Kauf geht ist das doch echt irrelevant.
Die Frage ist, ist dir das Haus so wie es besichtigt wurde den Preis wert? Wenn nein, mach ein Angebot über den Betrag, den es dir wert ist.
Wenn ja, dann nimmst das Angebot des Verkäufers entsprechend an.

Engadiner 24.04.2024 15:09
Tolentino schrieb:

Ich dachte erst, es geht um Miete, da hätte ich das noch halbwegs verstanden. Aber wenn es um Kauf geht ist das doch echt irrelevant.
Die Frage ist, ist dir das Haus so wie es besichtigt wurde den Preis wert? Wenn nein, mach ein Angebot über den Betrag, den es dir wert ist.
Wenn ja, dann nimmst das Angebot des Verkäufers entsprechend an.

Nee natürlich Spielt es eine Rolle, ob dich der Verkäufer arglistig täuscht

Tolentino 24.04.2024 15:17
Aber dann kauft man halt von so einem nicht.
Genausowenig wie ich an jemanden verkaufen wollte, der nach Möglichkeiten sucht nachträglich den Kaufbetrag zu beeinflussen.
Und Täuschung ist was anderes.
Du hast ja die "Terrasse" gesehen. Und du siehst im Zweifel anhand der Wonflächenberechnung dass sie mit drin ist.
Wenn das für dich keine Terrasse ist, machst du mental nen Abschlag an den Preis.
Wenn du dann mit dem Angebot den Zuschlag nicht kriegst, war es jemand anderem halt mehr wert. Fertig aus.

nordanney 24.04.2024 15:19
Engadiner schrieb:

Nee, das stimmt nicht ganz - nämlich wenn im Exposé 170qm steht und dieses im Kaufvertrag aufgenommen wird.
Berechnet nach welcher Methode? Alte Berechnung aus dem Baujahr des Objektes DIN 283. Oder DIN 277. Oder Wohnflächenverordnung. Oder 2.BV.
Alleine der Unterschied nach den aktuellen Methoden DIN 277 und Wohnflächenverordnung kann bei 40% liegen.
Also reite nicht auf einer Zahl rum. Nur die Angabe Wohnfläche xy qm sagt noch gar nichts aus.
din 283din 277wohnflächenverordnungterrasse