Wie kommt man an Grundstück in Neubaugebiet?

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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H

hampshire

Wenn die Gemeinde die Eigentümerin ist, ja. wenn nicht, wird bald jemand Werbung machen. Alteingesessene und Nachbarn können oft weiterhelfen. Man muss sich durchfragen.
 
E

erazorlll

Wenn die Gemeinde die Eigentümerin ist, ja. wenn nicht, wird bald jemand Werbung machen. Alteingesessene und Nachbarn können oft weiterhelfen. Man muss sich durchfragen.
Guter Hinweis, das ist vielleicht noch ein kleiner "Geheimtipp":
Häufig sind die Gemeinden gar nicht im Besitz der Grundstücke für ein Neubaugebiet. Die gehören oft Bauern oder anderen Privateigentümern. Die Gemeinden "kaufen" dann den Besitzern das Ackerland ab und erschließen darauf das Neubaugebiet. Die Besitzer können sich für Geld entscheiden (meist weniger) oder für ein Ausgleichsgrundstück in dem Neubaugebiet (meist deutlich lukrativer, weil Bauland). Diese Grundstücke werden dann nicht von der Gemeinde verkauft, sondern bleiben im Besitz der privaten Eigentümer. Hier kann es sich lohnen in Erfahrung zu bringen, wem das Ackerland vorher gehört hat und dort mal freundlich anzufragen.

Manchmal erkennt man das relativ einfach, wenn die Gemeinde Verkaufspläne veröffentlicht und einzelne Grundstücke ausgenommen sind. Muss natürlich nicht immer so sein, aber Nachfragen ist in dem Fall auch nicht falsch.
 
11ant

11ant

Sorry, habe über die Suche nichts gefunden, könnte aber auch an der Uhrzeit und meiner Müdigkeit liegen.
Gehe in die Forensuche, mit dem Begriff: Barthel und von: 11ant - mein gewohnter Verlinkungsservice ruht aktuell, weil ich kürzlich dessen gewahr wurde, daß hier nach jüngsten Änderungen sogar interne Links oopsen :-(
Zusammengefaßt: betreffend neu erschlossener Baugebiete wurde hier im Thread schon alles beschrieben, meine Tipps beziehen sich schwerpunktmäßig auf Bücklagen, und dort rate ich zu Vorgehensweisen abseits des Mainstreams: Deine Freunde heißen Scheidungsanwalt, Bestatter, Pflegedienst, Chorleiter, Feuerwehrchef etcetera und zu allerallerletzt Makler; und beschränke Dich nicht auf solche Grundstücke, wo der Verkäufer schon weiß, daß er verkaufen will
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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