Wie Gebäude platzieren? Haus Terrasse Garage Werkstatt

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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11ant

11ant

Baust Du in einem MI ?
In einem WA sehe ich die Werkstatt gewiß nicht so groß; 90 qm Grundfläche ggü. 130 qm Grundfläche zum Haus ist eindeutig nicht mehr untergeordnet. Was macht Dich sicher, daß die Garage auch straßenseitig nicht teilweise außerhalb des Hauptgebäude-Baufensters liegen dürfte - schließt der Bebauungsplan das explizit aus, bzw. benennt Ga/Cp Sonderbaufenster, die Dein Grundstück aber nicht bekommen hat ?
Eine Werkstatt ist prinzipiell ein Aufenthaltsraum, daher sehe ich sie ohne Aussicht auf Grenzprivileg. Die Maße in Dezimetern zu nennen, ist nicht der wahre Jakob. Aber auf 900 qm Grund sollte eine Werkstatt mit Wohnhaus und Terrässchen schon möglich sein - und zum Geizen mit Flächenverschnitt sehe ich da keinen übermäßig dringenden Anlaß.
 
M

Michlhausbauaa

Baust Du in einem MI ?
In einem WA sehe ich die Werkstatt gewiß nicht so groß; 90 qm Grundfläche ggü. 130 qm Grundfläche zum Haus ist eindeutig nicht mehr untergeordnet. Was macht Dich sicher, daß die Garage auch straßenseitig nicht teilweise außerhalb des Hauptgebäude-Baufensters liegen dürfte - schließt der Bebauungsplan das explizit aus, bzw. benennt Ga/Cp Sonderbaufenster, die Dein Grundstück aber nicht bekommen hat ?
Eine Werkstatt ist prinzipiell ein Aufenthaltsraum, daher sehe ich sie ohne Aussicht auf Grenzprivileg. Die Maße in Dezimetern zu nennen, ist nicht der wahre Jakob. Aber auf 900 qm Grund sollte eine Werkstatt mit Wohnhaus und Terrässchen schon möglich sein - und zum Geizen mit Flächenverschnitt sehe ich da keinen übermäßig dringenden Anlaß.
die Werkstatt soll ohne Wasseranschluss sein, daher kein Aufenthaltsraum. Dort soll Vorallen Holz gelagert werden und 1-2 Oldtimer. (Will keinen Schuppen haben)

Das Ganze wird in einem WA erfolgen, gerne ein Vorschlag von deiner Seite.

welches Maß an qm siehst du als untergeordnet im Verhältnis zum Haus?
 
H

hampshire

Wenn die Gebäudeform bereits ungeachtet des Grundstücks feststeht bin ich raus. Ich würde mir mit einem Architekten ein passendes Ensemble einfallen kassen.
 
11ant

11ant

die Werkstatt soll ohne Wasseranschluss sein, daher kein Aufenthaltsraum. Dort soll Voralpen Holz gelagert werden und 1-2 Oldtimer. (Will keinen Schuppen haben)
Daß der Verzicht auf einen Wasseranschluss genüge, um einen Nichtaufenthaltsraum anzunehmen, halte ich für Wunschdenken. Holz - egal ob zum Schreinern oder zum Heizen - rate ich Dir trocken, aber nicht in geschlossenen Räumen zu lagern.
welches Maß an qm siehst du als untergeordnet im Verhältnis zum Haus?
Kein absolutes Maß und keine absolute Masse, aber mehr als die Hälfte des Hauptgebäudes niemals nie nicht. Da ist der Ermessensspielraum des Amtsleiters überschritten, der des Landrates auch, das wird schon der Ministerpräsident persönlich begnadigen müssen ;-)
Dein Bebauungsplan (siehe https://www.hausbau-forum.de/threads/anbindung-doppelgarage-und-separate-werkstatt-suche-ideen.36960/) macht auf mich den Eindruck von klaren Vorstellungen von einer aufgeräumten Bebauung: ein Hauptgebäude, ein Nebengebäude, beide berühren einander; das Hauptgebäude hat eine Firstrichtung, die in sich zwar frei ist, aber das Nebengebäude steht zu dieser nicht im Gegensatz. Grundstücksgröße hin oder her, Deinen Bebauungsplan sehe ich klar nicht wünschen, daß hier jemand in einer alternativen Kommune mit einem ganzen Rudel von Gebrauchs- und Bastelfahrzeugen auf diesem Grundstück haust. Selbst wenn Du einen Anwalt findest, der planungsrechtlich Deine Wünsche nicht bestimmt genug ausgeschlossen sieht, scheint mir hier der Nachbarärger nahezu garantiert. Kauf´ Dir lieber ein kleineres Grundstück für Deine wohnmäßig ja offenbar eher bescheidenen Bedürfnisse und miete Deine Oldtimer im Übernachbardorf in einer noch nicht abgerissenen Scheune eines Resthofes ein. Insgesamt erinnern mich Dein Vorhaben und Vorgehen an Projekte, die eher für das grüne Forum typisch sind ;-)
 
M

Michlhausbauaa

Grüne Forum?

Ich will nichts anmieten, das habe ich bereits zur Zeit und für eine Scheune sind die Fahrzeuge zu wertvoll!

wieso einen Anwalt miteinbeziehen?
Wo geht aus dem BB hervor das nur 1 Haupt- und 1 Nebengebäude erlaubt sind?
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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