DReffects
Also bitte, man nennt mich doch nicht umsonst den schlangenmenschDas ist Artistik und nicht flüchten
Ok also heißt: solange kein Fluchtweg ist es kein Wohngeschoss?
Also bitte, man nennt mich doch nicht umsonst den schlangenmenschDas ist Artistik und nicht flüchten
Nach meinem Verständnis, so lang es keinen 2. Fluchtweg gibt, kann es nicht als Wohngeschoss deklariert werden.solange kein Fluchtweg ist es kein Wohngeschoss?
Also, es gibt Keller, die haben einen zweiten Fluchtweg (Kellertreppe nach draußen oder richtige Fenster mit grosszügigem Lichtschacht) und sind dennoch keine Wohngeschosse.Laienmeinung: hat dein Keller einen zweiten Fluchtweg? Dann ist er ein Wohngeschoss.
Ein normaler Lichtschacht ist kein zweiter Fluchtweg. Fenster im OG müssen an einer vertikalen Wand sein, damit es als Fluchtweg anerkannt ist. Dachgeschosse dürfen zB keine Wohn- oder Aufenthaltsräume haben, wenn dort kein 2ter Fluchtweg ist.Klar gibts Fenster im OG - im Keller auch. Wenn man den Lichtschacht hoch steigt ist man frei.
dann allerdings wird es sich rechnerisch wahrscheinlich auch um ein Vollgeschoss handeln, welches in die Geschossflächenzahl einfliesst.dass ein Geschoss 50% Aufenthaltsräume haben muss, um als Wohngeschoss anerkannt zu sein.