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ᐅ Was bedeutet: Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 1,2 Geschosse II - II


Erstellt am: 26.01.16 14:32

juus126.01.16 14:32
Hallo zusammen,

ich habe bei der Grundstückssuche einen Bebauungsplan gefunden den ich nicht lesen kann

Auf dem Grundstück steht folgendes:

Grundflächenzahl 0,4
Geschossflächenzahl 1,2
Geschosse II - III

1) Was bedeutet das?
2) Wäre das Viebrockhaus Maxime 300 auch ein 2 geschossiges Haus oder nur 1 geschossig?

Viele Dank und Grüße
Yavuz

-------------------
link durch Moderation entfernt; bitte beachte die Forenregeln.

Vielen Dank!
Bauexperte
Bauexperte26.01.16 15:18
Hallo,
juus1 schrieb:

Grundflächenzahl 0,4
Geschossflächenzahl 1,2
Geschosse II - III

1) Was bedeutet das?
**Grundflächenzahl bedeutet Grundrissundflächenzahl, Geschossflächenzahl Geschoßflächenzahl. Diese sind Angaben über das maximal zulässige Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks.

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche bebaut werden dürfen, also in Deinem Fall 40% der Grundstücksfläche. Die Geschossflächenzahl wiederum besagt, wie viel m² Geschossfläche pro m² Grundstücksfläche gebaut werden dürfen, in Deinem Fall 120% der Grundstücksfläche. Dabei zählen die Geschossflächen aller Vollgeschosse des Gebäudes.

Es scheint sich um ein Grundstück zu handeln, was sich für Mehrgeschoßwohnungsbau eignet.
juus1 schrieb:

2) Wäre das Viebrockhaus Maxime 300 auch ein 2 geschossiges Haus oder nur 1 geschossig?
Dieses Beispiel ist ein klassischer I-Geschosser.


**Quelle, meine HP

Grüße, Bauexperte
juus126.01.16 17:30
Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Wir reden über ein Grundstück mit einer Größe von 400 qm. D.h. ich darf auf einer Fläche von 160 qm bauen. Zählt hier auch die Terrasse und die Garagenauffahrt zum Beispiel zu?

1,2 (480 qm bei 400 qm Grundstücksfläche) habe ich so verstanden, dass ich diese bei 0,4 und 2 Geschossen nicht erreichen kann aber bei 3 Geschossen pro Geschoss tatsächlich auch 160 qm Geschossfläche haben kann. Wow.

Danke nochmals für die aufschlussreiche und vor allem sehr verständliche Erklärung. Aber eine Frage habe ich noch:

Ich habe gelesen, dass durch eine Erhöhung der Kniestockhöhe auch solch ein Haus zu einem zweigeschosser gemacht werden kann. Ist das richtig?
Payday26.01.16 19:54
die Terrasse und auffahrt zählt jeweils zur Hälfte. ein Grundflächenzahl von 0,4 ist schon nicht schlecht. da passt ne menge darauf.

dein Maxime 300 hat 8,6*11,6 m = 100qm²

du darfst also noch 60qm mit anderen dingen bebauen, bzw 120qm auffahrt, Terrasse usw... dein Grundstück ist allerdings auch nicht sonderlich groß. mehr sorgen würde ich mir um die 3meter Grenzbebauung machen, die ggf. gilt.

2 volle Geschosse ist zbder Haustyp "Stadtvilla", wo im Obergeschoss keine schrägen zu sehen sind. die genaue Definition ist allerdings anders, da es auch 2 Vollgeschosse mit schräge gibt.
Bauexperte26.01.16 20:30
juus1 schrieb:

Ich habe gelesen, dass durch eine Erhöhung der Kniestockhöhe auch solch ein Haus zu einem zweigeschosser gemacht werden kann. Ist das richtig?
Ja. Immer dann, wenn im DG - infolge eines hohen Drempel/Zwerchhauses - netto mehr, als 75% der Grundfläche des EG erreicht wird.



Grüße, Bauexperte
Bauexperte
juus126.01.16 20:31
Danke für die Antwort Payday. Ich habe tatsächlich das Problem ein Grundstück mit 400qm und der passenden Front zu finden um solch ein Haus freistehend bauen zu können. Vor allem ist mir zwar ein großer Garten wichtig, aber man kann halt nicht alles haben wenn ich 3 m jeweils rechts und links nehme + 9m Hausfront, dann benötige ich ein Grundstück mit einer Breite von mind. 15m. 400q = 15m x 26 m wären das. Wenn ich die Länge des Hauses mit 11,6 m von 26 m abziehe bleiben 14m. Wenn hier noch 2,5 - 3 m Terrasse kommen würden, dann blieben nur 11 m über. 11 m x 15 m = 165 qm Garten. Ich weiß nicht ob 15 m Gartentiefe viel sind wenn alles fertig ist?

Hier noch ein Auszug aus den NRW Gesetzen zu den Geschossen:

(5) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen.

(6) Geschosse über der Geländeoberfläche sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Geschosse.

Ich lerne dazu aber kompliziert und eine gigantischer Haufen an, vor allem völlig neuen/fremden, Informationen ist es trotzdem.
vollgeschossegrundstücksflächegrundflächenzahlgeschossflächenzahldeckenoberkanteterrassegeländeoberflächeauffahrtgartendachflächen