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bewobau
Hallo zusammen,
wir planen aktuell den Bau eines Einfamilienhauses in einem Neubaugebiet in Baden-Württemberg. Der Bebauungsplan ist sehr detailliert, und wir halten uns in allen Punkten daran – einschließlich Abstandsflächen, Dachform, First-/Traufhöhen etc. Es sind also keinerlei Abweichungen, Befreiungen oder Sondergenehmigungen erforderlich.
Nun stehen wir vor der Entscheidung, welches Verfahren wir für die Einreichung wählen sollen:
Haftung & Verantwortung:
Da wir mit einem Generalunternehmer bauen, gehen wir davon aus, dass die Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Vorgaben primär beim Bauunternehmen liegt – also auch im Fall von Kenntnisgabeverfahren oder Genehmigungsfiktion. Unser Verständnis ist, dass das Unternehmen dann auch haftbar gemacht werden könnte, sollte doch etwas nicht korrekt umgesetzt sein.
Trotzdem stellt sich uns die Frage:
Welches Verfahren würdet ihr in dieser Konstellation empfehlen?
Gibt es aus eurer Sicht klare Vorteile des klassischen Bauantrags, auch wenn es länger dauert? Oder ist ein Kenntnisgabeverfahren in unserem Fall genauso vertretbar, wenn der Generalunternehmer die Verantwortung trägt?
Vielen Dank für eure Einschätzungen und Erfahrungen!
wir planen aktuell den Bau eines Einfamilienhauses in einem Neubaugebiet in Baden-Württemberg. Der Bebauungsplan ist sehr detailliert, und wir halten uns in allen Punkten daran – einschließlich Abstandsflächen, Dachform, First-/Traufhöhen etc. Es sind also keinerlei Abweichungen, Befreiungen oder Sondergenehmigungen erforderlich.
Nun stehen wir vor der Entscheidung, welches Verfahren wir für die Einreichung wählen sollen:
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (klassischer Bauantrag): Rechtlich am sichersten, aber in unserer Region mit extrem langen Bearbeitungszeiten verbunden – teilweise bis zu einem Jahr.
- Genehmigungsfiktion (§ 54 LBO): Wenn innerhalb von drei Monaten keine Rückmeldung erfolgt, gilt der Bau als genehmigt. Vorteil: schnellere Planungssicherheit. Nachteil: Es erfolgt keine inhaltliche Prüfung durch die Behörde, was rechtliche Risiken birgt.
- Kenntnisgabeverfahren: Könnte grundsätzlich angewendet werden, da alle Festsetzungen eingehalten werden. Allerdings ist hier – ebenso wie bei der Genehmigungsfiktion – die rechtliche Sicherheit eingeschränkt. Bei möglichen Verstößen trägt der Bauherr die volle Verantwortung, da keine behördliche Prüfung stattgefunden hat.
Haftung & Verantwortung:
Da wir mit einem Generalunternehmer bauen, gehen wir davon aus, dass die Verantwortung für die Einhaltung aller baurechtlichen Vorgaben primär beim Bauunternehmen liegt – also auch im Fall von Kenntnisgabeverfahren oder Genehmigungsfiktion. Unser Verständnis ist, dass das Unternehmen dann auch haftbar gemacht werden könnte, sollte doch etwas nicht korrekt umgesetzt sein.
Trotzdem stellt sich uns die Frage:
Welches Verfahren würdet ihr in dieser Konstellation empfehlen?
Gibt es aus eurer Sicht klare Vorteile des klassischen Bauantrags, auch wenn es länger dauert? Oder ist ein Kenntnisgabeverfahren in unserem Fall genauso vertretbar, wenn der Generalunternehmer die Verantwortung trägt?
Vielen Dank für eure Einschätzungen und Erfahrungen!