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ᐅ Vorplanungshilfe , Planung Heizraum mit Keller


Erstellt am: 14.10.2013 12:09

janS34 14.10.2013 12:09
Hallo Liebe Hausexperten,

ich werde zusammen mit einem Bekannten eine Art versetztes aneinander liegendes Haus bauen, also zwei separate Häuser die miteinander verbunden sind und ein gemeinsames Heizsystem in einem Heizraum im Keller (ohne gemeinsames Treppenhaus).

Das Problem ist nun, dass der Bekannte möglichst schnell anfangen will mit Bauen am besten noch dieses Jahr. Ich für meinen Teil möchte aber erst in ca. 1 ½ Jahre anfangen.

Nun frage ich mich was im Voraus alles mit eingeplant werden muss bzw. ich alles beachten muss, da ich ja hierzu Teilweise mit in die Planung einsteigen muss.

Es wäre super wenn ihr mir durch Eure Erfahrungen aufzählen könntet an was ich alles denken muss, vor allem die Punkte an die man als Laie nicht denkt.


Gruß

PS: Wenn ihr Pläne, Daten oder andere Dinge als Info benötigt reich ich die gerne nach

Wastl 14.10.2013 13:37
Habt ihr 2 Flurnummern? Sind es getrennte Grundstücke? Wenn ja - steht die Heizung bei deinem Bekannten im Keller? Wie willst du das mit Wegerechten / Zutrittsgenehmigungen machen? Der Vorteil von aneinander gebauten Häusern ist doch das gemeinsame Errichten - dadurch kannst du dir doppelte Baustelleneinrichtung usw. sparen. Das verliert ihr alles wenn 2 mal gebaut wird. Wenn ihr mit Keller baut musst du dann sein Haus abstützen, während dein Keller gebaut wird?! Das kostet mehr als normal.
Der Plan hört sich ziemlich komisch an.

Der Da 14.10.2013 17:28
Wie wird geregelt, wer die heizung wartet, wer bezahlt reparaturen? Wer bestimmt wie stark geheizt wird? Wer bestellt den Brennstoff/Treibstoff, wie gut wird man sich in 20 jahren verstehen, was passiert, wenn dein Bekannter das Haus abgibt, freiwillig oder nicht. Ich würde niemals ein haus kaufen, welches keine Heizung hat, bzw, wo ich auf den Nachbarn angewiesen wäre.

Für mich hört sich das nach eine Schnapsidee an 🙂

b0012sm 14.10.2013 17:58
Teilungserklärung und Hauseigentümergemeinschaft laut WEG wenn 1 Flurstück. Wenn zwei Flurstücke mit 1 Heizung ab zur Rechtsberatung. Wird nicht rechtssicher funktionieren bei zwei Flurstücken, es sei den Ihr teilt die Grundstücke macht daraus 3 Flurstücke 2 Flurstücke Alleineigentum 1 Flurstück nach WEG darauf stellt Ihr die Heizung und macht nee entsprechende Vereinbarung. Alles in allem Katastrophe für gesparte 2 Teur .

janS34 16.10.2013 10:45
Zur Erklärung es ist ein Grundstück wo die Nordseite in die Natur übergeht und die Südseite auf die Straße. Man hat hier zwei Möglichkeiten angedacht.

1.) Grundstück in der Mitte teilen und ein Haus in die Naturseite und das andere Haus in die Richtung der Straße

2.) Grundstück in der Mitte teilen ein Haus links ein Haus rechts.

Bei beiden Varianten fanden wir keine Einigung da sowohl schöne Naturseite und Licht sich beißen. So haben wir uns für die leicht versetzte Variante entschieden da so jeder Vor und Nachteile hat und nicht einer nur die Nachteile. Der Grundgedanke war zuerst gemeinsam bauen um Geld zu sparen aber jetzt muss es bei denen schnell gehen (Kind unterwegs) und bei uns ist es finanziell noch nicht machbar. Das Grundstück soll geteilt werden da man sich ja nie sicher ist ob einer sein Haus verkaufen muss.

Macht es nicht Sinn trotz allem gemeinsam einen Heizraum zu bauen da man sich so eine Menge Geld spart? Wir verstehen uns so gut das wir durchgehend die gleichen ansichten zu Dach, Heizung, Aufteilung, etc haben auch wenn es nicht ausschließen kann das wir in 20 Jahren Streit haben werden ->das risiko bin ich bereit einzugehen

Da das Ganze zusätzlich ein Erbstück für uns beide ist stellt sich auch nicht die Frage etwas anderes zu nehmen. Die Gegebenheiten muss ich so annehmen und versuchen so den besten Mittelweg zu finden zwischen eigenen Interessen und Kompromiss.

So ich hoffe ich könnt es jetzt etwas besser nachvollziehen (Wenn nicht gebe ich gern mehr Infos) und mir weitere gute Tipps geben?

Bauexperte 16.10.2013 11:13
Hallo,
janS34 schrieb:

Zur Erklärung es ist ein Grundstück wo die Nordseite in die Natur übergeht und die Südseite auf die Straße. Man hat hier zwei Möglichkeiten angedacht.

1.) Grundstück in der Mitte teilen und ein Haus in die Naturseite und das andere Haus in die Richtung der Straße
2.) Grundstück in der Mitte teilen ein Haus links ein Haus rechts.

Bei beiden Varianten fanden wir keine Einigung da sowohl schöne Naturseite und Licht sich beißen. So haben wir uns für die leicht versetzte Variante entschieden da so jeder Vor und Nachteile hat und nicht einer nur die Nachteile.
Mit Verlaub - das verstehe ich nicht. Wenn die Häuser mittig platziert werden, also rechts und links der mittigen Teilungsgrenze - dann haben beide Nord- sowie Südlicht. Wo ist da der Nachteil?
janS34 schrieb:

Macht es nicht Sinn trotz allem gemeinsam einen Heizraum zu bauen da man sich so eine Menge Geld spart? Wir verstehen uns so gut das wir durchgehend die gleichen ansichten zu Dach, Heizung, Aufteilung, etc haben auch wenn es nicht ausschließen kann das wir in 20 Jahren Streit haben werden ->das risiko bin ich bereit einzugehen
Wenn ein Einfamilienhaus die Technik der Heizung aufnimmt, muß es geregelt sein, daß ihr beide jederzeit Zugriff auf die Heizung habt. Ob sich das mittels einer einer Baulast (durch die Teilung der Grundstücke) gewährleisten läßt, bin ich jetzt auch überfragt. Würde ich an Deiner Stelle eher ein weiteres Stück Land nur für diesen Zweck heraus parzellieren; dadurch erhöhen sich jedoch die Kosten sowohl hinsichtlich der Notargebühren als auch der Erstellung, denn ein isoliert stehender Technikraum muß anderen Anforderungen entsprechen, als ein im Haus liegender Technikraum. Damit dürfte die vermeintliche "Ersparnis" gegen Null tendieren, wenn nicht sogar ins Minus driften.

Eine gemeinsame Heizung findet sich eigentlich nur dort, wo nach Wohneigentum (WEG) geteilt wird, also in Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im Mehrgeschoßwohnungsbau ETW. Das bedeutet, daß jeder seine Wohnung sein Eigentum nennt, die Technik, Flure, der Garten und Zufahrt aber Gemeinschaftseigentum darstellen.

Ich glaube auch nicht, daß Du Dir wirklich über alle Konsequenzen im Klaren bist, welche mit der angedachten Regelung einhergehen. Was - wenn sich durch Beruf, Krankheit oder gar Todesfall - die äußeren Bedingungen derart ändern, daß Du auf einmal einen Nachbarn hast, mit welchem Du gerade nicht auf Augenhöhe diskutieren kannst? Oder - wenn einer von Euch, aus welchen Gründen auch immer, verkaufen "muß"? So groß ist die Ersparnis mit einem Wärmeerzeuger nun auch wieder nicht, gehe ich von einem 50%-Anteil beider Parteien aus, daß ich diesen möglichen Ärger freiwillig in Kauf nehmen würde.

Wenn dieses Thema wirklich wichtig für Euch sein sollte, dann baut "ein" größeres Haus mit einem gemeinsamen Eingang und teilt es nach Wohneigentum auf; läßt sich auch mit versetzten Gebäuden realisieren. Das ist allemal sicherer und Du bleibst in allen, im vorigen Absatz genannten Problemen, auf der rechtlich sicheren Seite; egal wem der andere Anteil in 10/20/30 Jahren auch immer gehören mag.

Grüße, Bauexperte
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