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ᐅ Vorläufige Insolvenz des Bauträgers - Was tun ?


Erstellt am: 05.05.2017 06:50

frank_gayer 05.05.2017 06:50
Hallo,

bei unserem Bauträger wurde vor zwei Wochen die vorläufige Insolvenz angemeldet, da er Krankenkassenbeiträge zuerst nicht und am Ende zu spät bezahlt hatte. Namen kann ich aktuell noch nicht nennen, das hole ich aber dann nach, da es vom Insolvenzverwalter noch nicht erlaubt ist.

Bei uns ist es so, dass wir die Baugenehmigung haben, aber noch keinen fertigen Werkplan. Der Bauträger hat jetzt eine Baufirma gefunden, die hätten sowieso das Haus hergestellt, die unseren Bauwerkvertrag 1:1 übernehmen wollen. Mit dieser neuen Firma hatten wir bereits Kontakt. Nach dem eröffnen der Insolvenz könnten wir dann den bestehenden Werkvertrag kündigen und einen neuen parallel schließen.

Der neue Bauträger rät uns zu einem Anwalt, da wir ja nicht wissen ob wir für eventuelle Anzahlungen ( aktuell 15 % der Bausumme für alle Leistungen bis Werkvertrag ) auch alle Leistungen erhalten werden bzw. ob es noch Schwierigkeiten mit der Übernahme des Vertrags geben kann.

Was ist hier der beste Weg ? Aus meinem Gefühl heraus, und ich habe mit beiden Parteien länger gesprochen, wird das so "übergangslos" funktionieren. Es klingt aber alles etwas zu einfach.

Musketier 05.05.2017 07:00
Ist es ein Bauträger oder ein GU/GÜ?
Beim Bauträger wird das vermutlich nicht reibungslos funktionieren, beim GÜ schon eher.

Caspar2020 05.05.2017 07:35
frank_gayer schrieb:
Der neue Bauträger rät uns zu einem Anwalt, da wir ja nicht wissen ob wir für eventuelle Anzahlungen ( aktuell 15 % der Bausumme für alle Leistungen bis Werkvertrag ) auch alle Leistungen erhalten werden bzw. ob es noch Schwierigkeiten mit der Übernahme des Vertrags geben kann.

Insbesondere braucht ihr anwaltliche Beratung auch für die korrekte einfordern von Ansprüchen im Insolvenzverfahren. Einfach so überweist dir der Insolvenzverwalter keinen einzigen Cent.

Kann durchaus passieren das nicht nur eure Anzahlung weg ist, aber auch die Leistung nicht weiter erbracht wird.

Es ist durchaus sinnvoll auch mit eurer Bank zu sprechen.

lastdrop 05.05.2017 07:45
Ja, ab zum Anwalt

frank_gayer 05.05.2017 07:59
Hallo,

man bezahlt ja nur nach Fortschritt und für die geleisteten Zahlungen haben wir bisher alle Leistungen erhalten bzw. es wird aktuell noch an zwei Sachen gearbeitet. Wir haben ja noch keinen Bau begonnen.

Hier geht es nicht darum, was der Insolvenzverwalter macht, denn es scheint so dass es keine Einigung gibt und der neue GU den kompletten Werkvertrag übernimmt. Natürlich ist das alles nur mündlich zugesagt und die Praxis zeit nachher etwas anderes. Die Frage ist z.B. kann oder muss ich einen Anwalt nehmen, obwohl ich nicht mal offiziell die Kenntnis habe, dass es die Insolvenz gibt und was könnte mir passieren, ausser dass es Verzögerungen gibt, wenn der neue GU den Vertrag 1:1 übernimmt ?

toxicmolotof 05.05.2017 08:17
Was denn nun? Bauträger oder GU/Ü? Wer steht aktuell im Grundbuch? Daneben rate ich zu 110% zu einem Fachanwalt.
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