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ᐅ Grunderwerbssteuer - Bauträger und Baufirma selbe Person


Erstellt am: 13.07.20 18:13

Kiesgesicht13.07.20 19:11
"Auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindet sich bereits die Bodenplatte.Es ist Sache des Erwerbers darauf ein Wohnhaus zu errichten. Die Errichtung einesWohnhauses ist ausdrücklich keine vom Veräußerer zu erbringende Leistung."

Das meinte ich eigentlich.

Danke für die schnellen Antworten!
11ant13.07.20 19:36
Kiesgesicht schrieb:

wir kaufen am 07.08.2020 ein Baugrundstück mit einer bereits fertigen Grundplatte von einem Bauträger (Person X und Person Y).
Person Y des Bauträgers hat sich vor 3 Monaten selbstständig gemacht und eine Baufirma gegründet.
Und der Bauträger ist die "Person X", die aber mit der natürlichen Person Y identisch ist ? - und Du kaufst von der Firma das Grundstück (ohne Verpflichtung, mit der Einzelfirma des Inhabers der Gesellschaft zu bauen), auf dem bereits ein angefangener Bau steht; dieser besteht zum Kaufzeitpunkt nur aus der Bodenplatte, aber der komplette Bauplan mitsamt daß er schon genehmigt ist wird Dir mit überlassen ?
Faktisch baut Dir also der Inhaber der verkaufenden Gesellschaft das Haus fertig. Ungeachtet ob er die Gesellschaft faktisch beherrscht, sähe ich darin praktisch eine handelnde Person mit quasi gespaltener Rechtspersönlichkeit und sowohl den Anfangsverdacht als auch die Beweislast bei Dir liegen, es könne als gekoppeltes Geschäft gesehen werden, auch wenn kein Zwang diesen Bauunternehmer zu wählen besteht. Gehe schnell zu einem Anwalt und erkundige Dich, ob und wie Du ggf. das Finanzamt vorab um eine Bewertung bitten solltest, wie die die Lage einschätzen. Das Finanzamt darf nicht beraten, muß jedoch auf eine konkrete Frage "erfüllt der Fall den Tatbestand oder nicht" die Hose runterlassen.
Kiesgesicht13.07.20 19:48
Also Person X und Y sind 2 verschiedene Personen, d.h. der Bauträger ist eine GbR aus 2 Personen und eine dieser Personen hat eine GmbH gegründet (Baufirma) und wir würden gerne mit dieser bauen. Die Baugenehmigung muss ich mir allerdings erneut einholen, da wir im Grundriss kleine Änderungen wünschen! Diese wird auch erst nach Grundstückskauf genehmigt sein. Den Antrag wollen wir aller Voraussicht nach in dieser Woche stellen.

Das mit dem Finanzamt ist ein super Tipp, das werde ich morgen direkt mal angehen.
hampshire13.07.20 20:22
Sieht nach Trickserei aus. Würde mich nicht wundern, wenn jemand im FA das auch so sehen würde.
11ant13.07.20 23:00
Kiesgesicht schrieb:

Die Baugenehmigung muss ich mir allerdings erneut einholen, da wir im Grundriss kleine Änderungen wünschen! Diese wird auch erst nach Grundstückskauf genehmigt sein.
Der Genehmigungszeitpunkt ist hier nicht der springende Punkt, und es kann auch eine Tektur genügen.
Kiesgesicht schrieb:

Das mit dem Finanzamt ist ein super Tipp, das werde ich morgen direkt mal angehen.
Nein, erst nach der Besprechung mit dem Anwalt über das Ob und Wie.
Kiesgesicht17.07.20 20:44
Danke für die Antworten!
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