Du darfst ihn auch vor dem KV-Termin um seine Mithilfe bitten... bzw wird es ja automatisch durch ihn geprüft, wenn er sich die Grundbuchauszüge ordert.Ok. Vermietet ist die Wohnung seit 20 Jahren nicht mehr.
Also erfahre ich das dann definitiv erst vom Notar wenn er den KV macht? Oder kann der mir das schon früher sagen?