ᐅ Vorgabe Firstrichtung Flachdach möglich ?
Erstellt am: 23.01.2016 09:49
MaJu2016 23.01.2016 09:49
Hallo zusammen,
unser Grundstück hat eine vorgegebene Firstrichtung, über die Dachform steht aber nichts im Bebauungsplan... Denkt ihr das bekommt man irgendwie hin? Hat hier jemand Erfahrungen der Architekt meinte das wäre möglich...
Danke
unser Grundstück hat eine vorgegebene Firstrichtung, über die Dachform steht aber nichts im Bebauungsplan... Denkt ihr das bekommt man irgendwie hin? Hat hier jemand Erfahrungen der Architekt meinte das wäre möglich...
Danke
Sebastian79 23.01.2016 12:30
Und wir Laien sollen mehr Ahnung haben als der Architekt ?
MaJu2016 23.01.2016 12:51
Es gibt hier auch angemeldete Architekten etc. diese Meinungen sind gefragt ich fragte auch nach Erfahrungen.... Ich will keine Vermutungen
Sebastian79 23.01.2016 12:54
Es kommt letztlich auf den genauen Bebauungsplan, die Umgebung und das Bauamt selbst an - und da bleibt halt die Frage: Vertraust Du Deinem Architekten nicht? Das wäre nämlich schlecht...
MaJu2016 23.01.2016 13:03
Ich habe doch geschrieben im Bebauungsplan steht nichts über die Dachform...
Es ist lediglich der Strich eingezeichnet für die Firstrichtung.
Doch vertrauen habe ich in den Architekt es kommt ja auf das Bauamt an, die dann den Bauantrag ablehnen oder zustimmen.
Ich will mich da nur im Vorfeld informieren Ihr wisst ja wie das ist!
Es ist lediglich der Strich eingezeichnet für die Firstrichtung.
Doch vertrauen habe ich in den Architekt es kommt ja auf das Bauamt an, die dann den Bauantrag ablehnen oder zustimmen.
Ich will mich da nur im Vorfeld informieren Ihr wisst ja wie das ist!
wpic 23.01.2016 13:51
Ohne den Bebauungsplan im Detail zu kennen lässt sich Deine Frage nicht beantworten. Der Architekt schuldet Dir eine genehmigungsfähige Planung. Wenn der Bebauungsplan die Grundlage dieser Planung ist, definiert er alle Vorgaben. Abweichungen und Ausnahmen davon sind i.d.R. nicht vorgesehen; sie sind dann zu beantragen und zu begründen. Wenn es keinen gültigen Bebauungsplan gibt, muß mit Bezug auf §34 Baugesetzbuch in einer Bauvoranfrage Art und Umfang des Bauvorhabens mit den Behörden abgestimmt werden. Details der Bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen können mit einem gewissen "Interpretationsspielraum" zwischen Planer und den Behörden einvernehmlich ausgehandelt werden.
Du solltest den Aussagen Deines Architekten vertrauen oder einen anderen Architekten beauftragen. Dein grundsätzliches Mißtrauen in Architekten oder Behörden kann jedoch niemand zerstreuen.
Du solltest den Aussagen Deines Architekten vertrauen oder einen anderen Architekten beauftragen. Dein grundsätzliches Mißtrauen in Architekten oder Behörden kann jedoch niemand zerstreuen.
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