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ᐅ Vor oder nach dem 01.04.2016 bauen?


Erstellt am: 14.12.15 17:59

DragonyxXL10.02.16 12:50
Ich habe zu diesem Thema kürzlich von meiner Hausbank die Aussage bekommen, dass selbst den Banken momentan unklar ist, wie konkret die Förderung über die KfW ablaufen soll. Das bezieht sich insbesondere auf folgendes Szenario:
Ich möchte in den Genuss der neuen Konditionen kommen, also kann meine Bank den Antrag erst frühestens am 01. April stellen. Bis die Zusage der KfW da ist und ich meine Finanzierung unterzeichnet habe vergehen bspw. 4 Wochen. Das würde für die Banken bedeuten, dass sie in den ersten April-Wochen keine Finanzierungen abschließen können (bis auf die paar, wo sich noch jemand für die alten Konditionen entschieden hat) und sich eine Art Finanzierungsrückstau bildet. Aus Sicht meiner Bank ist das keine sinnvolle Vorgehensweise.
MarcWen10.02.16 13:15
Meine Bank würde eine fiktive Finanzierung mitgehen, also quasi mit den zu erwartenden Konditionen (spekulieren ja auf 3x 100.000 Euro für 20 Jahre fix KfW 153 für ein Effizienzhaus 55).

Plan wäre aktuell, dass wir nach Freigabe Bauantrag unsere Finanzierung eintüten, Baubeginn wäre eh nicht vor März. Anträge bei der KfW kann man ja bis zu 3 Monate nach Start einreichen, so dass wir auch sicher die neuen Konditionen bekommen. Blöd ist halt nur, dass eben einiges offen ist und mom Niemand so richtig weiß, was man wirklich braucht und wie man das aktuell am besten angeht.
Bauexperte10.02.16 13:19
MarcWen schrieb:

Anträge bei der KfW kann man ja bis zu 3 Monate nach Start einreichen, so dass wir auch sicher die neuen Konditionen bekommen.
Da wäre ich nicht ganz so zuversichtlich wie Du. Die KfW schreibt dazu in ihrer faq: "Nach Erhalt der Zuschusszusage können Sie mit Ihren Baumaßnahmen beginnen. Auf eigenes Risiko können Sie mit den Baumaßnahmen beginnen, sobald der Zuschussantrag in der KfW eingegangen ist."

Grüße, Bauexperte
DragonyxXL10.02.16 13:20
MarcWen schrieb:
Blöd ist halt nur, dass eben einiges offen ist und mom Niemand so richtig weiß, was man wirklich braucht und wie man das aktuell am besten angeht.
Jo, genau das.

Ich würde mich ziemlich schwer tun ein Finanzierungsangebot zu unterschreiben, wo drin steht: "Zinsen im Rahmen der KfW-Förderung gemäß Bekanntgabe durch die KfW am 01. April".

Es ist zwar nicht zu erwarten, dass die Zinsen unangemessen sind, aber ich würde das komplette Risiko zwischen Anfang März und Anfang/Mitte April tragen. Außerdem wüsste ich aufgrund der nicht veröffentlichten Zinskonditionen nicht, ob ich meine Rate um 100€ nach oben oder nach unten korrigieren muss.
Sebastian7910.02.16 13:27
Bekannte von uns haben das genauso gemacht - inklusive (fiktiver) Einliegerwohnung und haben damit 200.000 Euro mit einer solchen Unbekannten...

Hab mein Unverständnis dazu geäußert, aber man ist sich sicher, dass das gut geht und rechnet mit 1,5% .
MarcWen10.02.16 13:36
Bauexperte schrieb:
Da wäre ich nicht ganz so zuversichtlich wie Du. Die KfW schreibt dazu in ihrer faq: "Nach Erhalt der Zuschusszusage können Sie mit Ihren Baumaßnahmen beginnen. Auf eigenes Risiko können Sie mit den Baumaßnahmen beginnen, sobald der Zuschussantrag in der KfW eingegangen ist."

Grüße, Bauexperte

Klar ein Risiko bleibt, solange man eben mit Unbekannten planen muss. Wäre halt wünschenswert, wenn die KfW die Konditionen bekannt gibt und nicht bis zum 31. März wartet.
Ein energieeffizienter Neubau erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der
Errichtung. Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines geförderten Vorhabens
ist zur Unterstützung des Bauherren ein Sachverständiger erforderlich.
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Banken, Sparkassen und
Versicherungen (im Folgenden: Finanzierungsinstitute), welche für die von ihnen durchgeleiteten
Kredite der KfW die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher vor Beginn des Vorhabens bei einem
Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten
vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Hier reicht ein Aktenvermerk bei der Bank aus, dass man eben mit KfW bauen möchte und plant.
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