ᐅ Vor oder nach dem 01.04.2016 bauen?
Erstellt am: 14.12.2015 17:59
Bauexperte 10.02.2016 13:45
MarcWen schrieb:
Hier reicht ein Aktenvermerk bei der Bank aus, dass man eben mit KfW bauen möchte und plant.Nein, da steht, das die Anträge _vor_ Beginn der Arbeiten gestellt werden müssen; so erinnere ich das Prozedere auch. Du hast aber im post davor geschrieben "Anträge bei der KfW kann man ja _bis zu 3 Monate nach Start_ einreichen"; nur deshalb habe ich überhaupt darauf reagiert.Wenn Du mit _Start_ meinst, die Gewerke zu vergeben, dann funzt das. Wird _vor_ dem Bauantrag auch nur ein Stein (ich meine sogar Erde) bewegt, ist es vorbei mit den Fördergeldern.
Grüße, Bauexperte
SCHUBI 10.02.2016 14:08
MarcWen schrieb:
Meine Bank würde eine fiktive Finanzierung mitgehen, also quasi mit den zu erwartenden Konditionen (spekulieren ja auf 3x 100.000 Euro für 20 Jahre fix KfW 153 für ein Effizienzhaus 55).
Plan wäre aktuell, dass wir nach Freigabe Bauantrag unsere Finanzierung eintüten, Baubeginn wäre eh nicht vor März. Anträge bei der KfW kann man ja bis zu 3 Monate nach Start einreichen, so dass wir auch sicher die neuen Konditionen bekommen. Blöd ist halt nur, dass eben einiges offen ist und mom Niemand so richtig weiß, was man wirklich braucht und wie man das aktuell am besten angeht.3x 100.000 über KfW? Wie ist das zu verstehen? MarcWen 10.02.2016 14:15
100.000 Euro pro Wohneinheit, wir planen 3 Wohneinheiten, daher 3x 100.000 Euro KfW 55.
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entscheidend ist der 1. Spatenstich, da ist nichts gelaufen. Grundstückskauf läuft ja noch, Bauantrag gestellt, aber noch keine Freigabe.Wir hatten die ersten Gespräche mit unserer Hausbank im September 2015, also somit den Aktenvermerk für KfW 55.
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entscheidend ist der 1. Spatenstich, da ist nichts gelaufen. Grundstückskauf läuft ja noch, Bauantrag gestellt, aber noch keine Freigabe.Wir hatten die ersten Gespräche mit unserer Hausbank im September 2015, also somit den Aktenvermerk für KfW 55.
ONeill 10.02.2016 14:52
Wie wird der Baubeginn genau definiert? Einreichen Bauantrag? Arbeiten am Grundstück? Gehört die Planung des Hauses auch zum Baubeginn?
MarcWen 10.02.2016 15:11
1. Spatenstich bei Neubau oder Kaufvertrag bei Bestand.
Baufie 11.02.2016 10:42
MarcWen schrieb:
Wir haben jetzt ein 1. Angebot für:
Angebot für den KfW-Nachweis eines Energieeffizienzhauses 55 mit 3 Wohneinheiten
über 2.400 Euro (netto) vorliegen.
Hat da schon wer Vergleiche, damit man das etwas besser einschätzen kann, was man wirklich braucht und was der Spaß kosten kann und darf? Und was kommen da dann noch an Planungs- und Baubegleitungskosten hinzu?
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