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ᐅ Vor oder nach dem 01.04.2016 bauen?


Erstellt am: 14.12.15 17:59

DragonyxXL 11.02.16 11:03
Ist zwar leicht ab vom Thema, aber:
Wenn wir unser frei geplantes Haus als Kfw55 bauen lassen wollen, müssen wir vermutlich einen Berater beauftragen, der eine entsprechende Berechnung durchführt wo wir mit unserer jetzigen Planung landen würden und was man als Maßnahmen durchführen könnte um das gewünschte Niveau zu erreichen oder? Sollten wir diesen Berater rechnen lassen bevor wir uns Angebote von Baufirmen einholen?

SCHUBI 11.02.16 14:08
Ja, ihr braucht einen Energieberater der den ganzen Bau vorab durchrechnet und auch später den Nachweis gegenüber der KfW-Bank führt. Viele Baufirmen arbeiten mit Energieberatern zusammen, einfach mal die Firmen darauf ansprechen. Die bieten die entsprechenenden Leistungen dann mit an.

cumpa 11.02.16 23:12
Ich habe die Info schriftlich von der KFW, daß sogar mit dem Bau begonnen werden kann. Aber nicht mehr als 50% Baufortschritt....

Bauexperte 12.02.16 10:12
cumpa schrieb:
Ich habe die Info schriftlich von der KFW, daß sogar mit dem Bau begonnen werden kann. Aber nicht mehr als 50% Baufortschritt....
Könntest Du das - natürlich geschwärzt um Deine persönlichen Angaben - hier als jpg einstellen? In sämtlichen bekannten Angaben der KfW steht nämlich genau das Gegenteil zu lesen.

Grüße, Bauexperte

cumpa 12.02.16 14:25
Sehr geehrter Herr ......,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass wir diese erst heute beantworten.

Die Produktverbesserungen gelten für die KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 Plus und für die Anträge, die ab dem 01.04.2016 bei uns eingehen. Maßgeblich für die Förderung ist das Datum des Antragseingangs in der KfW.

Der Antrag auf KfW-Förderung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Vorhabensbeginn ist beim Neubau der "erste Spatenstich".

Unter folgenden Bedingungen ist in Abstimmung mit dem Finanzierungspartner eine nachträgliche Antragstellung zu den Bedingungen ab dem 01.04.2016 möglich:
- Sie haben mit dem Finanzierungspartner vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung der Förderdarlehen geführt,
- dieses Gespräch wurde bei dem Finanzierungspartner aktenkundig gemacht,
- der Kreditantrag geht innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorhabensbeginn bei der KfW ein.

Wenn die 3-Monatsfrist überschritten wird, kann eine Antragstellung noch erfolgen, wenn das Vorhaben bei Antragseingang in der KfW zu weniger als 50 % realisiert ist.

Freundliche Grüße
KfW
Beraterin Infocenter Beraterin Infocenter

KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn

Servicerufnummer: 0800 539 9002 (kostenfrei)
Fax: +49 228 831-9500
kfw.de

DragonyxXL 18.02.16 09:05
Warum ist eigentlich in der Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Bauen (153) (6000003465_M_153_EEB_TMA.pdf) bei Alternativer Nachweis eines KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten die Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrungen nicht erwähnt?
kfwfinanzierungspartnernachweisförderungantragstellung