Vor oder nach dem 01.04.2016 bauen?

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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C

cumpa

Auf Seite 3 unter Punkt 4. Anstatt Zentrale Lüftung kann auch eine dezentrale mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden.
 
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DragonyxXL

Ja, ihr braucht einen Energieberater der den ganzen Bau vorab durchrechnet und auch später den Nachweis gegenüber der KfW-Bank führt. Viele Baufirmen arbeiten mit Energieberatern zusammen, einfach mal die Firmen darauf ansprechen. Die bieten die entsprechenenden Leistungen dann mit an.
Falls es noch nicht allen klar war. Dieser Energieberater kann ab 01.04. auch beim Neubau bezuschusst werden. Gefördert werden 50% der Kosten bis zu 4.000€. Insbesondere in Hinblick auf den Wärmebrückennachweis recht hilfreich, denke ich.

"Hinweis: Produktänderung zum 01.04.2016
  • Neuer Produktname: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung
  • Bitte beachten Sie: Die Beantragung des Zuschusses muss vor Vorhabensbeginn erfolgen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach Abschluss des Vorhabens.
  • Der Zuschuss kann nun auch für Neubauvorhaben beantragt werden, für die ab dem 01.04.2016 im Produkt Energieeffizient Bauen (153) ein Antrag gestellt wird.
    Die ab 04/2016 gültigen Merkblätter stellen wir Ihnen ab Ende Februar zur Verfügung."
 
D

DragonyxXL

hier stand ein link
Doch, das schon, aber unter "Sole-Wasser Wärmepumpe mit Flächenheizsystem" hätte ich ein System mit Flächenkollektoren verstanden. Vielleicht ist aber auch gemeint, dass Flächen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, etc.) beheizt werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
O

ONeill

Falls es noch nicht allen klar war. Dieser Energieberater kann ab 01.04. auch beim Neubau bezuschusst werden. Gefördert werden 50% der Kosten bis zu 4.000€. Insbesondere in Hinblick auf den Wärmebrückennachweis recht hilfreich, denke ich.

"Hinweis: Produktänderung zum 01.04.2016
  • Neuer Produktname: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung
  • Bitte beachten Sie: Die Beantragung des Zuschusses muss vor Vorhabensbeginn erfolgen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach Abschluss des Vorhabens.
  • Der Zuschuss kann nun auch für Neubauvorhaben beantragt werden, für die ab dem 01.04.2016 im Produkt Energieeffizient Bauen (153) ein Antrag gestellt wird.
    Die ab 04/2016 gültigen Merkblätter stellen wir Ihnen ab Ende Februar zur Verfügung."
Verstehe ich das richtig, dass man die kosten für einen Energieberater zur Hälfte bis maximal 4000 Euro von der KfW bezahlt werden?

Wir bauen ein Haus mit einem Fertighausanbieter, der den Nachweis selber erbringt und dafür vermutlich einen Energieberater beauftragt oder selber angestellt hat. Wenn die Kosten dafür ausgewiesen werden würden, könnte ich den Zuschuss dann beantragen?
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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