Vollgeschosse im Fachwerkhaus bei 53 Grad Dachneigung.

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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E

Escroda

Ich tippe nun nein.
Richtig.
2. Kann sich der Ausbau des Spitzbodens/Dachbodens noch auf die Geschosszahl auswirken?
In Niedersachsen ja, in NRW nein.
Nicht-Vollgeschosse werden nicht miteinander zusammengezählt.
Richtig, aber die 2/3 Regelung in NI bezieht sich nur auf das oberste Geschoss.
Aber einen wohnraumfähigen Ausbau des Spitzbodens (Aufenthaltsräume brauchen bestimmte Mindesthöhen und Rettungswege) sehe ich bei dieser Hausgröße ohnehin nicht.
Bei 9m Hausbreite sehe ich das auch nicht. Wegen der Vollgeschossdefinition muss man sogar die Deckenhöhen so wählen, dass dort keine Aufenthaltsräume möglich sind, da ansonsten der Spitzboden zum obersten Geschoss wird und somit das DG zum Vollgeschoss. Wenn man für sich selber den zweiten Rettungsweg berücksichtigt, kann man den Raum ja trotzdem ruhigen Gewissens als Spielzimmer oder Büro nutzen, man darf es nur nicht in den Bauvorlagen so bezeichnen.
 
L

LeaLeoo

OK, nun erklärt sich mir, warum das Musterhaus (DLK Melle, Landhaus Klassiker), 2 Vollgeschosse sind. Anhand des Bildes vom Haus kann man denk ich ganz gut sehen, dass in 2, 30m Höhe die Decke noch 1 Meter breit ist. Im Musterhaus gab es einfach eine offene Treppe nach oben und dort standen ein paar möbel.
Werden uns dann wohl einmal mit dem Anbieter zusammensetzen müssen und schauen was man alles schieben muss damit es bei einem Vollgeschoss bleibt und die Optik nicht allzusehr leidet.

Danke!
 
11ant

11ant

Wegen der Vollgeschossdefinition muss man sogar die Deckenhöhen so wählen, dass dort keine Aufenthaltsräume möglich sind, da ansonsten der Spitzboden zum obersten Geschoss wird
D.h. dem Spitzboden müßte man ggf. die Decke abhängen (unter einen Kehlbalken, damit es nicht gestaltungsmißbräuchlich wirkt) ?

Anhand des Bildes vom Haus kann man denk ich ganz gut sehen, dass in 2, 30m Höhe die Decke noch 1 Meter breit ist.
Davon habe ich jetzt garnichts verstanden. Ich sehe da noch etwa fünf von acht Fachwerkfeldern an Breite übrig. Allerdings sehe ich auf den Bildern auch wenig Hoffnung, ohne Mansarddach oder geringere Dachneigung vom zu großen Spitzboden wegzukommen.
 
E

Escroda

Anhand des Bildes vom Haus kann man denk ich ganz gut sehen, dass in 2, 30m Höhe die Decke noch 1 Meter breit ist.
Verstehe ich auch nicht.
D.h. dem Spitzboden müßte man ggf. die Decke abhängen (unter einen Kehlbalken, damit es nicht gestaltungsmißbräuchlich wirkt) ?
Ja, aber nicht bei 9m Breite, da dann weniger als die Hälfte über 2,20m lichte Höhe liegen.
Allerdings sehe ich auf den Bildern auch wenig Hoffnung, ohne Mansarddach oder geringere Dachneigung vom zu großen Spitzboden wegzukommen.
vollgeschosse-im-fachwerkhaus-bei-53-grad-dachneigung-338499-1.png

Wenn man im Spitzboden keine Drempel plant, dann liegt mehr als die Hälfte der Grundfläche unterhalb von 2,20m, so dass nach §43, Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung dort keine Aufenthaltsräume möglich sind und es sich beim Spitzboden somit um einen Hohlraum nach §2, Abs. 7, Satz 4 handelt, der nicht als oberstes Geschoss gilt. Gleichzeitig liegen 5,68m der Giebellänge über 2,20m lichte Höhe, was einem Anteil von 5,68m/9,00m=0,63=63% < 66%=2/3 entspricht und es sich damit nicht um ein Vollgeschoss handelt.
 
C

Christian144

Hallo LeaLeoo,

habe deinen Betrag gerade über die Suche gefunden. Habt Ihr euch für den Bau des Fachwerkhauses entschieden? Wie sind eure Erfahrungen?

Wir überlegen gerade auch ein Fachwerkhaus zu bauen und waren unter anderem auch bei der DLK in Melle zur Beratung. Würde mich über eure Erfahrungen freuen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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