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ᐅ Verzögerung des Einzugstermins bereits vor Baubeginn


Erstellt am: 15.03.22 16:47

gutentag16.03.22 14:58
Gibt es denn einen pönalisierten Fertigstellungstermin?
gutentag16.03.22 15:14
Du schreibst: "und "weltweit unerwartete Produktionsausfällen" "

Seit gut 3 Wochen hast da wenig Argumente.

Dass nächste Schreiben wird erheblich Preissteigerungen ankündigen.

Nur ein Narr glaubt das der Ukraine Krieg keine Auswirkungen auf die Bauindustrie haben wird.
HnghusBY16.03.22 15:16
gutentag schrieb:

Gibt es denn einen pönalisierten Fertigstellungstermin?

"Die Bezugsfertigkeit wird vereinbart für 9 Monate nach Baubeginn, geplant für den XX.XX.2022".

Sofern ein Verzug durch den GU verschuldet ist, ist eine Vertragsstrafe festgehalten. Das Datum steht im Vertrag natürlich ohne XX.XX.

Zitat aus Vertrag:
"Firma XY kommt mit der Bezugsfertigkeit nicht in Verzug, solange die von ihr geschuldete Leistung in Folge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat (§248 Abs. 4 Baugesetzbuch)" - Das witzige dabei ist, dass der §248 keinen Absatz 4 hat und es dort auch in Absatz 1&2 um Zinseszins geht. Ich habe natürlich vor Unterschrift alle Paragraphen geprüft und dem GU mitgeteilt, dass der Paragraph an der Stelle Quatsch ist. Er hat sich dazu "mal eine Notiz gemacht". Soll mir kein Schaden sein, wenn er falsche Paragraphen einsetzt die nichts mit dem Vertrag zu tun haben. Zumindest sofern sie nicht zu meinen Lasten agieren.
gutentag16.03.22 15:19
Lieferschwierigkeiten wegen Krieg hat der GU nicht zu vertreten.
HnghusBY16.03.22 15:20
gutentag schrieb:

Du schreibst: "und "weltweit unerwartete Produktionsausfällen" "

Seit gut 3 Wochen hast da wenig Argumente.

Dass nächste Schreiben wird erheblich Preissteigerungen ankündigen.

Nur ein Narr glaubt das der Ukraine Krieg keine Auswirkungen auf die Bauindustrie haben wird.

Richtig, allerdings ist im Schreiben als Grund für diese Ausfälle Corona genannt.

Preissteigerung ist nicht möglich, Zitat aus Vertrag "Der Vertragspreis wird als absoluter Festpreis bis zur schlüsselfertigen Hausübergabe garantiert".
HnghusBY16.03.22 15:23
gutentag schrieb:

Lieferschwierigkeiten wegen Krieg hat der GU nicht zu vertreten.

Aber zu beweisen. Wie gesagt, ich will mich mit dem GU auch nicht juristisch streiten, auch wenn das Haus länger braucht ist das kein Schaden. Mir gehts nur um eine angemessene Reaktion meinerseits auf das Schreiben und ich gewähre auch gerne eine festgehaltene Verlängerung des Termins - aber ohne juristische Fallstricke zu meinen Lasten und deshlab auch die morgige juristische Beratung.
vertragbezugsfertigkeitverzugparagraphen