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ᐅ Verzögerung des Einzugstermins bereits vor Baubeginn


Erstellt am: 15.03.22 16:47

WilderSueden16.03.22 16:12
gutentag schrieb:

Lieferschwierigkeiten wegen Krieg hat der GU nicht zu vertreten.
Sicher? Bei kleineren Verzögerungen lasse ich das noch durchgehen. Bei Preisexplosionen aber nicht.
Der Krieg ist nicht in Deutschland sondern tausende Kilometer weg. Wenn der GU sein Geschäft darauf aufbaut "just-in-time" das Material zum dann fälligen Preis zu bestellen, ist das sein Risiko. Was er Material braucht, hat er im Dezember gewusst und konnte seinerseits entsprechende Verträge abschließen. Gerade angesichts der Tatsache, dass letzten Sommer jede Woche ein Zeitungsartikel über Lieferprobleme und Preisexplosionen auf dem Bau zu finden war
11ant16.03.22 19:17
HnghusBY schrieb:

Preissteigerung ist nicht möglich, Zitat aus Vertrag "Der Vertragspreis wird als absoluter Festpreis bis zur schlüsselfertigen Hausübergabe garantiert".
Eine solche absolute Garantie kratzt schon mit Funkenflug an der Grenze zwischen vollmundig und großmäulig - das muß man sich leisten können und da sind volle Hosen leicht nachvollziehbar. Man mag da einerseits den Ukrainekrieg nicht explizit erahnt haben (und in einer globalisierten Wirtschaft kann ein Krieg auf demselben Kontinent nicht ohne Auswirkungen bleiben, wird in dieser Auftragsbeziehung also gewiß deutlich über die Rolle eines Sündenbockes hinauskommen), andererseits ist eine solche Garantie auszusprechen schon fahrlässig-gewagt gewesen: man kann nicht ernsthaft annehmen, daß sobald "Corona" im Sinne sich darauf eingespielt habender Lieferketten "überstanden" sei, zur Abwechslung dauerhafte Windstille folgen müsse.

Die juristische Bewertung der verbraucherrechtlichen Aspekte ist also nur die "halbe Miete". Nach meiner Ansicht sollte mit dem Anwalt auch erörtert werden, wie mit dem Erfüllungsrisiko überhaupt umzugehen ist: ich werte das Verhalten des Auftragnehmers als Vorboten einer Insolvenzabwendung und würde vorsichtshalber die Festigkeit der Fertigstellungsgarantie diskret prüfen.
HnghusBY schrieb:

auch wenn das Haus länger braucht ist das kein Schaden.
Wenn der Auftragnehmer nur poenalefrei länger brauchen dürfen will und das für Dich okay ist, dann ist ja alles gut.
gutentag16.03.22 19:29
Wie Dein Unternehmer den Vertrag versteht, das siehst ja an dem Schreiben.

Wenn Dich die Sache nicht tangiert? Warum fragst dann hier um Rat.

Du hast doch noch nicht mal einen Bauantrag gestellt.

Bitte berichte wie das ausgeht.
HnghusBY16.03.22 19:32
11ant schrieb:

Eine solche absolute Garantie kratzt schon mit Funkenflug an der Grenze zwischen vollmundig und großmäulig - das muß man sich leisten können und da sind volle Hosen leicht nachvollziehbar. Man mag da einerseits den Ukrainekrieg nicht explizit erahnt haben (und in einer globalisierten Wirtschaft kann ein Krieg auf demselben Kontinent nicht ohne Auswirkungen bleiben, wird in dieser Auftragsbeziehung also gewiß deutlich über die Rolle eines Sündenbockes hinauskommen), andererseits ist eine solche Garantie auszusprechen schon fahrlässig-gewagt gewesen: man kann nicht ernsthaft annehmen, daß sobald "Corona" im Sinne sich darauf eingespielt habender Lieferketten "überstanden" sei, zur Abwechslung dauerhafte Windstille folgen müsse.

Die juristische Bewertung der verbraucherrechtlichen Aspekte ist also nur die "halbe Miete". Nach meiner Ansicht sollte mit dem Anwalt auch erörtert werden, wie mit dem Erfüllungsrisiko überhaupt umzugehen ist: ich werte das Verhalten des Auftragnehmers als Vorboten einer Insolvenzabwendung und würde vorsichtshalber die Festigkeit der Fertigstellungsgarantie diskret prüfen.


Wenn der Auftragnehmer nur poenalefrei länger brauchen dürfen will und das für Dich okay ist, dann ist ja alles gut.

Naja, eine Festpreisgarantie hätten wir auch bei jedem Fertighaushersteller bekommen - dann eben für 12-16 Monate. So abwegig finde ich das jetzt nicht bzw. ist es nichts was unüblich ist.

Was meinst du mit Fertigstellungsgarantie diskret prüfen? Ich gehe jetzt nicht vom schlimmsten Fall aus und wenn, dann kann ich jetzt aktuell sowieso nichts tun. Sollte der Fall eintreten wird es sowieso unangenehm.
Ich wäre in der Tat bereit, eine gewisse Terminverschiebung ohne Vertragsstrafe zu akzeptieren, man muss nur ordentlich darüber reden.
HnghusBY16.03.22 19:38
gutentag schrieb:

Wie Dein Unternehmer den Vertrag versteht, das siehst ja an dem Schreiben.

Wenn Dich die Sache nicht tangiert? Warum fragst dann hier um Rat.

Du hast doch noch nicht mal einen Bauantrag gestellt.

Bitte berichte wie das ausgeht.
Ich bin mir nicht sicher was du gelesen hast, aber die „Sache“ tangiert mich sehr wohl und weshalb ich um Rat frage, kannst du im Eingangspost lesen. Nur weil ich bereit bin nicht direkt mit dem Hammer zu agieren, heißt es nicht, dass es mich nicht tangiert.
Auch bei deiner letzten Aussage solltest du erst lesen und dann Behauptungen in den Raum werfen. Ich habe geschrieben, dass ich noch keine Baugenehmigung habe, sehr wohl habe ich jedoch einen Bauantrag gestellt.

Ich berichte gerne, aber frage mich, was solche Kommentare bezwecken sollen. Sie sind nicht hilfreich und enthalten auch noch Fehlinformationen aufgrund von Vermutungen.
gutentag16.03.22 20:02
Sorry

da habe ich wohl etwas falsch verstanden.

Wollte Dich nur sensibilisieren, was noch kommen kann. Was meinst was hier schon gefragt wurde.

Ist das eine Abkuerzung fuer Hanghaus in Bayern? Da bin ich mal gespannt. So etwas interessiert mich.
fertigstellungsgarantiebauantrag